Band 
Zweyter Band.
Seite
659
JPEG-Download
 

629

liche Rüge solcher Aeußerungen einer amtlichen Behörde gegen ein«Hauptbestimmung der Constitution.

Weil leicht zu bemerken war, daß aus den drey Ländern dasmeiste zu besorgen sey, schickte der Vollziehungsrath den Regie-rung-statthalter (nachherigen Schultheiß) Keller von Luzern alsRegierungs-Commissar dahin ab, berollmächtigt, Beamten undBehörden zu ernennen, auch jede erforderliche Verfügung zutreffen. Seine Erscheinung zu Stanz hinderte am 28 die Ver-sammlung von LaudSgemeinen in Nid - und Obwalden. Erentließ die Munizipalität, ernannte, nachdem er sich mit Män-nern von beyden Parteyen unterredet hatte, einen Landrakh undandere Beamten. Fester war am 20 der Widerstand zu Schwyz;mehrere Anwesende sagten zu Kellern, „sie halten sich für frey,weil die durch Bajonette aufgedrungene Verfassung nun aufge-hoben, und die neue beynahe einmüthi'g von ihnen verworfenworden sey." Endlich schlug Keller der versammelten Central-Muiiizipalität vor, von der Regierung die Erlaubniß auszuwir-ken, Landrathe durch das Volk wählen lassen zu dürfen. Alsein Theil der Glieder wankte, verließen ander« das Zimmer, unddurch Thüren und Fenster drangen ungefähr vierzig Männer inHirkcnhemden in dasselbe. Sie erzwängen den Beschluß, am1 August eine Landsgemeine halten zu lassen, indeß Abgeordnetevon Uri und Unterwalden bereits auf den Ausgang der Sachewarteten, und die lehrern dem Regierungs-Commissär anzeigten,seine Anordnungen mißfallen, und man werde eine Landsgemeineversammeln. In Schwyz und Unterwalden führte man als Recht-fertigung an, man sey zu diesem Schritte durch die Maßregelveranlaßt worden, die der RegierungS-Commissar, den Rechtendes Volkes entgegen, theils ergriffen, theils noch habe nehmenwollen.

Auf der Landsgemeine zu Schwyz sagte Alois Reöing zu demWolke, „nach dem von Bonaparte, den er mehrere Mahle denMann nannte, vor dem Europa zittere, gegebenen Worte *)

E) Weil Lonapaete AedingS Roie angenommen, ut>er seine