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Zweyter Band.
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sich auSzusprechen, erriethen sowohl die Helvetische Regierung,als die Männer, welche zu Aürich die öffentliche Meinung lei>teten, die gegenseitigen Absichten. Die erste wollte des in derNähe jener unruhigen Länder so wichtigen Platze» sicher seyn,die Bürgerschaft hingegen gerade aus diesem Grunde nicht ge-hemmt, und noch weniger von einer aus ihren nächsten Umge-bungen gebildeten Waffengewalt bewacht werden. In einer vonvielen Bürgern unterschriebenen Anschrift wurde die Regierungersucht, keine solche Besatzung in die Stadt zu legen; allein manantwortete, neu aufgestellte Truppen können nur an einem größer»Platze versammelt und gebildet werden; dieß geschehe auch zuBern und an andern Orten.

Unversehens trafen am 25 sechs regulirte Compagnien desBataillons Vondcrweid zu Aürich ein. Nach einigem Wortwech-sel nahmen sie ihr Quartier in der Caserne, bezogen aber amfolgenden Morgen die Wachtposten; allein der Ueberfall an derRengg schreckte die Helvetischen Befehlshaber in Luzern so sehr,daß diese sechs Compagnien, gleich denjenigen zwey, welche inAug lagen, eilends dahin abgerufen wurden. Schon am 29 inder auffallenden Stunde von zwey Uhr des Morgens verließensie wieder die über ihren Abzug frohlockende Stadt, und mitdiesem war bey Vielen nicht nur in Aürich, sondern in einemweiten Kreise der Entschluß, einer wankenden Regierung, dieman ohyehin als aufgedrungen ansah, nicht länger Gehorsam zuleisten, zur Reife gediehen. Der Regierungsstatthalter forderteseine Entlassung, und den sprechendsten Beweis von der Auflö-sung aller politischen Bande und der Lähmung der öffentliche»Beamten gäb eine Kundmachung der Aüricherischen Munizipa-lität vom 1 September, in welcher sie sagte, der NegiernngS-statthalter, der Unterstatthalter und sie selbst hätten sich verei-nigt entschlossen, um Unordnung nnd Anarchie zu verbuchen,keinerlep Angriffe auf die Sicherheit der Personen oder des Ei-genthums, von wem solches immer sey, jemahls zuzugeben,sondern diese heiligen Rechte mit allem Nachdruck in Schutz ö»