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putirten einen Waffenstillstand, wie zwischen zwey gleichen be-waffneten Mächten, der den gegenseitigen Verkehr und dadurchden Ländern die freye Anfuhr herstellte; und eine Frist von dreyLagen war festgesetzt, ehe nach der Aufkündigung die Feindse-ligkeiten wieder angehoben werden sollten; das Begehren, daßGlarus und Appenzell möchten in den Waffenstillstand aufge-nommen , d. h. als bereits von Helvetien getrennt angesehen wer-den, war zurück gewiesen worden.
Die Regierung, welche beschlossen hatte, über eine Bitt-schrift der Municipalität Solothurn um Zurückziehung einer da-selbst liegenden Compagnie Freyburgischer Eliten nicht ein Mahleinzutreten, suchte Zeit und Kräfte zu gewinnen, um Zürichwieder gehorsam zu machen. Indeß Stapfer noch unter dem 1September meldete, der erste Consul begehre Auskunft über dieBefugnisse der alten Regierungen, ihre capitulirten Truppenzurück zu fordern, las man, in dem Französischen Amtöblattevom 31 August, als Berichtigung einer Stelle des Publicisten,der den Brief der Länder an Bonaparte bekannt gemacht hatte:„Die Französische Regierung erkennt nur Eine Regierungin derHelvetischen Republik an. Ein Theil dieses Volkes konnte sichdemnach nicht an ihn wenden, ohne sich gegen seine eigene Re-gierung in Aufruhr zu setzen *). Nicht wenig hob dieß denMuth der Regierung; ihre Gegner hingegen waren bereits soweit vorgeschritten, daß sie glaubten, ihre Plane nicht mehraufgeben zu können und von der Beharrlichkeit selbst einennicht ungünstigen Erfolg hoffen zu dürfen, und zwar um soviel mehr, weil man vernahm, daß man auch in Bünden diealte Ordnung herstelle, und daß selbst das Rheinthal, eine ehe-mahlige gemeine Herrschaft, am 6 September eine Landsge-meine halte.
Weil die Regierung den ausgedehnten Aufstand im Leman,
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nreut.