Band 
Zweyter Band.
Seite
679
JPEG-Download
 

unternehmen und ihn zwischen zwey Feuer bringen, demselbenmit dem größten Theil seiner Leute wieder bis an die Papier-mühle entgegen gegangen war, kam doch des Abends um 8 Uhreine *) Capitulation zum Schlüsse, bey welcher die Angreifer demWunsche, Bern sobald als möglich und ohne dessen Beschädi-gung in ihre Hände zu bekommen, die Regierung hingegen demZwecke, sich und ihre Truppen zu retten, jede andere Rücksichtunterordneten. Folgendes war ihr Hauptinhalt:

Nach vierundzwanzig Stunden sollen die Helvetischen Trup-pen die Stadt räumen. Zwanzig Stücke schweren Geschützesmit Bedarf, das Eigenthum aller Art, welches der Regierunggehört, werden derselben überlassen, und die Bespannung dazuwird verschafft. Die Archive, das Gepäck und andere Papiere,welche nicht transportirt werden können, sollen respectirt werdenund unter der Garantie der Stipulanten bleiben. Die Chefs derTruppen gegen Bern garantiern der Regierung freyen Abzugbis an die Grenzen der Cantone Maat und Freyburg. Späternachfolgende Glieder oder Angestellte werden Pässe erhalten. An-dermatt, die unter seinen Befehlen stehenden, und die übrigenTruppen der Helvetischen Regierung können derselben nachfolgenund werden verpflegt werden. Bis sie wirklich zusammen gestoßensind, werden die gegen die Helvetische Regierung ausgezogenenTruppen das Gebieth der Cantone Maat und Freyburg nichtbetreten, und es dürfen weder von dem einen, noch von dem an-dern Theile Feindseligkeiten begangen werden, u. s. f.

Beyden Theilen hatte die Beschießung fünf Todte und siebenVerwundete gekostet, und unter den erstem betrauerte Bern denjungen Rudolf von Wexdt, dem es ein Denkmahl setzte. An-

G) Sie ward von S. Gaudard, Oberbefehlshaber der Helveti-schen Kriegsmacht und Emanuel von Wattenwyl (nicht von Eclach),dessen Absicht es war, die Regierung sogleich ganz zu zerstören,>m Nahmen des KriegSraihes der Truppen, welche Bern belagerten,unterschrieben.