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terland der Schweizerischen Willkür hingegeben seyn. Mit 34Stimme« gegen 29 wurde zwar der Bundestag bevollmächtigt,auf eine Verbindung mit der EidSgenossenschaft einzuwirken;26 bestätigten gegen 27 die Deputation nach Zürich; allein weil2t Stimmen die alte Verfassung unverändert herstellen, 20 siemodifizirt wissen, und 2 das Gegenwärtige beybehalten wollten,so verlängerte sich der unsichere Zustand.
Sogleich nach dem Umschwünge in Solothurn hatten Bernund Solothurn von Zürich die Zusammcnberufung einer dreyzehn-vrtischen Tagsatznng gefordert. Ueberzengt, daß ein cilf Jahrelang unter glücklichen Folgen bestandener, durch Eide geheiligterStaatsverband nicht nur unverletzliche Rechte gebe, sonderndaß die Ruhe und das Daseyn der Schweiz durch eine gewalt-same Störung des Äaatssystemes der Gefahr des Untergangeswurden bloß gestellt werden, wiesen der Landammann Reinhardund der einmüthige kleine Rath von Zürich *), ungeachtet auchum sie her der Geist der Neuerung thätig zu werden anfing,die Aufforderung zurück. Noch ein Mahl beschlossen auf einerConferenz zu Bern am 22 Februar die Stände Bern, Freyburgund Solothurn, nur an einer öreyzehnöctischen Tagsatzung Theilzu nehmen. Ihre Hoffnungen bestärkten sich, als am 2 Märzdie aus andern Cantonen sehr bearbeiteten drey Länder und, vonihnen eingeladen, Luzern in Gersau zusammen traten, und Zü-rich durch Abgeordnete aufforderten, eine dreyzehnörtische Tag-satzung der neunzehnörtischen vorhergehen zu lassen. Mit ebenso viel Klugheit als Stärke verfocht Berns großer Rath gegendenjenigen von Zürich durch ein Schreiben vom 4 März seinalles Staatsrecht, und mit ruhiger Besonnenheit antwortete ihm
(") Es ist nicht zu berechnen, welche Erschütterungen ohne Zü-richs Beharrlichkeit und ohne Laharpe's Einfluß auf den KaiserAlexander in der Schweiz erfolgt wären, und wie die zahlreichenGegner und Neider der Schweizerischen Selbsisiändigkeik diese wür-den benutzt haben.