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und dieser Einfluß wirkte auch auf andere Cabinete. — Auchdie öffentlichen Blätter, wovon einige sich theilnehinend über dies«Angelegenheiten geäußert hatten, erregten die Aufmerksamkeit desAuslandes, und zwar in eben dem Grade, als es oft den fremdenMinistern in der Schweiz an wichtigern Stoffen diplomatischerThätigkeit gebricht. — Auf verschiedenen Seiten entstand 1823eine sehr ungünstige Stimmung gegen die Schweiz, und es fan-den sich Leute, welche dieselbe gerne benutzt hätten, um Hem-mungen der Schweizerischen Unabhängigkeit zu bewirken; alleinihr Einfluß reichte nicht bis zu der obersten Leitung der Euro-päischen Angelegenheiten hin; dennoch gelangten solche Beschwer-den und Aufforderungen an den Vorort, daß die Lagsatzungvon 1823 zu wichtigen Berathschlagungen veranlaßt wurde,und zwey neue Artikel: „Fremden-Polizey und Beaufsichtigungder Druckerpresse" auf mehrere Jahre hinaus die Zahl der Ver-handlungsgegenstände vermehrten.
Sogleich überzeugte man sich, daß beyde die Souvcrainetätder Cantone berühren, und daher nicht von der Tagsatzung ent-schieden werden können; allein einmüthig erließ man eine Einla-dung an alle Cantonsregierungen, ernstliche Maßregeln zu ergrei-fen, damit in den Zeitungen, Lagblättern, Flug - und Zeit-schriften bey Berührung auswärtiger Angelegenheiten allesdasjenige sorgfältig vermieden werde, was die schuldige Achtunggegen befreundete Mächte verletzen, oder denselben Veranlassungzu gegründeten Beschwerden geben könnte, und daß hierbey nichtallein auf Bestrafung von Widerhandlungen, sondern vornähm-lich auf Verhüthung derselben hingezielt werde. In Absicht aufdie Fremden-Polizey wurde vorgeschlagen, durch Maßregeln dasEindringen oder den Aufenthalt solcher Flüchtlinge zu verhü-then, die wegen Verbrechen oder Störung der öffentlichen Ruheihr Vaterland verlassen haben und deßhalb verfolgt werden, sowie hinwieder auch solcher, die während eines, ordentlicher Weisein der Schweiz erhaltenen Aufenthaltes diesen zu gefährlichenUmtrieben gegen die rechtmäßige Regierung einer befreundeten