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Deutschland und das uebrige Europa : Handbuch der Bodens-, Bevölkerungs-, Erwerbs- und Verkehrs-Statistik; des Staatshaushalts und der Streitmacht / in vergleichender Darstellung vom Dr. Freih. Fr.W. v. Reden
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Ständeverhandlungen und die Verordnungssammlung, die einzigen amtl. Quellenfür statistische Forschungen. Als Privatarbeiten erschienen:Frömmelt, Alten-,,burgische Landeskunde, Leipzig 1838 undEinige Nachrichten über den Be-zirk des Kreisamts Altenburg, Altenb. 1843. Die letztere Schrift, behuf Be-nutzung durch die siebente Versammlung Deutscher Land- und Forstwirthezusammengestellt, ist so reichen Inhalts und so tüchtig bearbeitet, dass den übri-gen Theilen des Herzogthums eine ähnliche Beschreibung sehr zu wünschenwäre. Zu gleicher Zeit hat William Lobe (in den Oekonom. Neuigk. u. Ver-band!. Nr. 2 u. 3)Statist. Mitth. über das Herzogth. Sachs. Altenb. veröf-fentlicht. Unter den Arbeiten derGesellschaft des Osterlandes zu Altenburg,ist mancher nützliche Beitrag zur Landeskunde und in v. Bose SächsischemJahrbuch (Freiberg 1851) steht ein Verzeichniss der Ortschaften des Herzogthums.

14. Herzogthum Anhalt - Dessau - Köthen.

Ausser Gesetzsammlungen und Landtags-Verhandlungen, ist dasStaats-und Adress-IIandbuch 1 für die Herzogthümer Anhalt-Dessau-Köthen von Mel-chert, dessen neueste Ausgabe 1851 Statt fand; eine sehr empfehlenswertheQuelle für die Kenntniss der Verhältnisse des Herzogthums: Nachdem durch Pa-tent vom 22. Mai 1853 (Dess. Ges.-Samml. Seite 2297 und 2301) die Ver-einigung von Dessau und Köthen zu einem Herzogtlmme, im wahren Interessebeider Landestheile geschehen ist und nachdem im Dezember 1852 Aufnahmenüber Bevölkerung, Wohnstellen, Ilausthiere u. s. w. Statt gehabt haben, ist dieHerausgabe eines neuen Staatshandbu<)hs dringendes Bedürfniss geworden.

15. Herzogthum Anhalt - Bernburg.

Eine Aufzählung der geschichtlichen und beschreibenden Darstellungen überdieses Herzogthum findet sich in Koners Repertorium 1852, Nr. 4108-14und ich weiss nur noch die Gesetzsammlung und Ständeverhandlungen hinzu-zusetzen. Ein in derGegenwart (1849, IV. S. 133 ff.) befindlicher Artikelüber die Staatsverwaltung und Ereignisse neuester Zeit, hat zu starke Parteifär-bung für statistische Benutzung. Nachdem jetzt die Gesetzgebung und die Ver-waltungseinrichtungen im Wesentlichen erledigt sind, wird sich Müsse finden, dasauf statistischem Gebiete früher Vernachlässigte nachzuholen.

16. Königstaat Hannover.

Schon im Jahre 1820 war von Seiten der Ständeversammlung die Regie-rung auf die Nothwendigkeit statistischer Erhebungen hingewiesen; die Behör-den und Beamten gleichfalls fühlten den Mangel aller Hiilfsmittel zur Erlangungeiner Uebersicht der Verhältnisse des Landes; bei jedem Gesetzesentwurfe wiebei den Staatsverträgen, geschahen Missgriffe, weil die Ministerien und nach-gesetzten Stellen keine genaue Einsicht der in Betracht kommenden Umständehatten. Dessen ungeachtet hat man bis zum Jahre 1848 an grundsätzlicher Un-thätigkeit auf dem Gebiete der Statistik sich angeklammert; aus mancherlei büreau-kratischen Gründen und unter dem Einflüsse einer angeerbten Geheimnisskrä-merei. Daraus erklärt sich auch, dass meineStatistik des Königr. Hannover,

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v. Beden, Slalislih v. Europa*