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Statistik des Bodens.
Eine im Jahre 1828 von der Verwaltung der indirekten Abgaben bewerk-stelligte Ermittlung hat die ausserordentlich grosse Zerstücklung desW einb au - Gr un db e si tz e s dargelegt. Es gab damals 2,269267 verschiedeneWeinbergsbesitzer und da seitdem deren Zahl gewiss gewachsen ist, keinenfallsaber abgenommen hat, so kann man annehmen, dass 12 Millionen also einDritttheil der Bevölkerung Frankreichs, den Wein zum Gegenstände der Arbeit,des Erwerbes, der Einnahme oder der Spekulation macht. Nach den damals gefun-denen Durchschnitten kamen auf jedes Weingrundeigenthum beispielsweise imDepartement
H e c t a r e n.
Morgen.
Seine und Oise
. . . . 0,11
— 0,43
Vendöe.
. . . . 0,23
— 0,90
Dordogne.
. . . . 0,89
— 3,49
Var.
. . . . 0,90
— 3,53
Gers.
. . . . 1,15
— 4,50
Charente.
.... 1,21
—' 4,74
Lot und Garonne . . .
. . . . 1,22
— 4,78
Gard.
— 5,06
Herault.
— 6,34
Gironde.
.... 2,21
— 8,65
Wenn man den Rohertrag einer mit Wein bepflanzten Hectare im grossenDurchschnitt zu 212 Franken (14,63 Thlr. von 1 Morgen) annimmt und denReinertrag nach der Schätzung von 1828 zu 96 Franken (6,62 Thlr. von 1Morgen) berechnet, so sind die Gewinnungskosten für den Weinbauer durch-schnittlich 54,7l°/o des Rohertrages. Die Gesammtsumme des Reinertrages (zu96 Franks von der Hectare) würde 189,344640 Franken (oder 51,174227 Thlr.)betragen, wovon auf jeden Besitzer im Durchschnitt nur 83 Franken kämen;was allerdings ein sehr geringes Einkommen wäre, wenn man nicht voraus-setzen dürfte dass der grösste Theil der kleinsten und kleinen Weinbergsbe-sitzer diesen Anbau nur als Nebenerwerb treiben. — Der Erwerb desWeinbauers ist nicht allein wegen der Unsicherheit der Ernten, wegen derPreisschwanckungen, wegen der unverhältnissmäsig grossen Gewinnungskostenund wegen des Wuchers dem die kleinen Besitzer nicht entgehen, ein besonderstrügerischer; sondern er unterliegt auch ausserdem noch in Frankreich bedeu-tenden Grundabgaben und hohen indirekten Steuern. Unter diesen Verhältnissenist allerdings sehr begreiflich, dass einige auf einander folgende Fehljahre, odereine länger dauernde Ungunst des Absatzes, oder benachtheiligende Zollmas-regeln eines wichtigen Abnehmerstaats, in einem grossen Theile Frankreichseine Aufregung veranlassen, welche als Beweis einer höchst unangenehmen Ab-hängigkeit betrachtet werden muss, von Einflüssen welchen man sich nicht ent-ziehen kann.