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Erwerb durch Bodenanbau.
seit 1818 besteht das allg. landvv. Jahresfest. Die landw. Zentralstelle giebt seit1849 das Wochenblatt für Land- und Forstwirthschaft heraus, Stuttgart, Cotta;eine vorzüglich gute Quelle.
5. Grossherzogthum Baden. Eine Verordnung vom 21. Oktober 1852schuf als Landesrekorde, unmittelbar unter dem Ministerium des Innern, dieZentralstelle für die Landwirthschaft, welche zugleich die obere Leitung derlandw. Vereine hat, deren 2 Kreisvereine und 51 Bezirksvereiue mit 5224 Mit-glieder bestehen. Das seit einer langen Reihe von Jahren erscheinende landw.Wochenblatt (jetzt landw. Zentral-Bl. und landw. Korrespondenz-Bl.), ist Organdieser Vereine und wird besonders umsichtig und zweckmässig geleitet.
6. Grossherzogthum Hessen. Mit Genehmigung des Ministeriums des In-nern traten im Oktober 1831 die Iandwirthschaftlichen.Vereine für die drei ver-schiedenen Provinzen ins Leben, wovon zwar jeder seine eigentluimlichen Interessenvertritt, die aber in Darmstadt eine obere Leitung haben. Der ständige Sekretärdieser Zentralbehörde giebt die Ztschr. f. d. landw. Vereine des Grossli. Hessenheraus, welche eine Menge der vorzüglichsten Mittheilungnn enthält; wie dennüberhaupt diese Vereine eine besonders nützliche Thätigkeit entwickelt haben(zu vgl. deren Geschichte von Zeller, in der Ztschr. 1852. S. 433). Der Pro-vinzialverein von Oberhessen ist seiner geograf. Verhältnisse wegen in Bezirks-vereine getheilt.
7. Kurfürstenthum Hessen. Der seit 1821 bestandene landw. Verein vonKurhessen ist durch das Gesetz v. 28. Oktober 1848 aufgehoben und wurdenach der Verordnung von 7. Juli 1851 „die Umänderung der innern Landes-verwaltung u. s. w. betreff.“ die Errichtung der mit jenem Gesetz zugleich inAussicht gestellt gewesenen kurhess. Kommission für landw. Angelegenheitenausgesprochen. In der öffentlichen Sitzung v. 7. Mai 1853 der 2. Ständekam-mer ist der Ausgabe-Etat für gewerbl. Kommissionen genehmigt. Der neugestal-tete Verein wird bald wieder ins Leben treten und dann hoffentlich auch dielandw. Zeitung fortgesetzt werden.
8. Herzogthum Nassau. Der am 18, April 1820 errichtete landw. Verein,ist durch Statut vom 13. Juli 1849 zum „Verein Nassauischer Land- und Forst-wirtlie“ umgebildet. Die 6 Bezirksvereine sind unter sich und mit der obernLeitung in innigster Verbindung, zu deren Erhaltung zweckmässige Einrichtun-gen bestehen. So z. B. sind die Vorsitzenden und Schriftführer der Bezirksver-eine Mitglieder des Direktoriums; das landvv. Jahresfest wird in den Bezirkenabwechselnd abgehalten, auch das Nass, land.- und forstw. Wochenblatt ist einsehr nützliches Mittel des Zusammenhanges.
9. Königstaat Sachsen. Um die Zersplitterung der Kräfte zu beseitigenund das Zusammenwirken zu sichern, geschah durch Verfügung des Ministeriumsdes Innern vom 10. Juni 1842 eine Umgestaltung der landw. Vereine. Seit dem1. Januar wird vom General-Sekretair der landw. Vereine in Dresden ein „Amts-und Anzeige-Blatt“ herausgegeben, dessen Nr. 3 vom 1. März das Verzeichniss