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Erwerb durch Bodenanbau.
Im Allgemeinen lässt sich von der Wirksamkeit der Bodenkredit-anstalten des Preussischen Staats zwar zugestehen, dass sie in mehrfacherHinsicht sehr nützliche Folgen gehabt haben. — Denn sie haben nicht nur —die Vermögensverhältnisse ihrer Theilnehmer geregelt und in den schwierigstenZeiten gesichert, auch deren Zinsenlast wesentlich erleichtert, nebenbei aber diefeudale Gebundenheit der Landwirthschaft, in eine derselben zuträglichere Formverwandelt; — sondern sie haben auch eine Menge kleiner Ersparnisse, welchebis dahin unfruchtbar blieben oder unsicher belegt waren, an sich gezogen unddurch deren Verzinsung die Neigung zum Sparen und zur Kapitalbildung ver-mehrt. Allein sie haben weit weniger Nutzen gestiftet als möglich gewesenwäre und in mancher Hinsicht sogar geschadet; Letzteres, indem ihr Vor-handensein das Entstehen von nicht privilegirten und nicht standesbevorrech-teten Kreditanstalten verhinderte und dadurch sehr wesentlich dazu beitrug, denBodenkredit im Zustande der Kindheit zu erhalten. Denn so darf ein Zustandbezeichnet werden, wo der grösste Theil des ländlichen und der gesammte städ-tische Grundbesitz ohne Kredithülfen ist; wo ausserdem ein weitläufigesund kostspieliges Hypothekenwesen den Zufluss des Kapitals zum Grundbesitzehemmt; wo in der Regel der durch die „Landschaften“ nicht vertretene Grund-besitz, bei Geldbedarf, in die Hände von Mittelspersonen fällt, -gegen deren ge-heime Thütigkeit kein Verbot ausreicht. Die jetzigen Formen der Gesetzgebungfür den Bodenkredit sind der freien Konkurrenz des beweglichen Kapitals nichtmehr gewachsen; die Kapitalien wenden sich dem „Landbau“ verhältnissmäsigimmer weniger zu und die Rückwirkungen davon sind: Steigerung desMieth- und Pachtzinses, Vertheuerung des Preises der Bodenerzeugnisse, Ver-schlechterung der Lage der landw. Arbeiter, Verminderung oder doch langsamesFortschreiten der landw. Erzeugung, u. dgl. mehr. Auch der Nutzen welchendie Pfandbrief-Anstalten ihren Theiinehmern gewährt haben, ist durchmanche Nachtheile beeinträchtigt, deren Darlegung namentlich Kotelmann (diePreuss. Landwirthschaft, Berlin 1853, S. 316 ff.) versucht hat, auf dessen Schriftich wegen Raummangels verweisen muss. Jedenfalls ist eine bemerkenswertheErscheinung, dass diese Kreditanstalten ihren Hauptzweck: „den Sehulden-abtrag zu bewirken,“ gar nicht erfüllt haben, indem vor 30 Jahren dieGesammtschuldenmasse bedeutend geringer war als jetzt. Dies erklärt sich gröss-tentheils durch die gewachsene Neigung der Theilnehmer, die Pfandbriefanstal-ten als ein Mittel zur Erweiterung ihres Grundbesitzes zu benutzen, indem sieunnötliige Schulden machen um mit geliehenem Gelde zu kaufen. Dass schondie vielfachen und theihveise gegründeten Klagen über die jetzigen „Tax-Prin-zipien“, eine Umgestaltung der Grundgesetze dieser Anstalten wünsehenswerthmachen, sei nur beiläufig erwähnt. — Als sonstige Anstalten für denBodenkredn im Preuss. Staate sind zu bezeichnen: die Provinzial-Hiilfskassen(Minist. Denkschrift vom 4. April 1847) deren eine in Westfalen bereits mit-telst Statuts vom 26. November 1831 errichtet wurde; ferner die in mehreren