Boden-Kredit nnd Einrichtungen dafür.
283
die Versicherungsanstalt nicht gewährt, eine besondere Sicherheit bestellt worden;4) auf geprägte und ungeprägte edle Metalle bis zu 9 /io des innern Werthes.Im Fall von Staatsanleihen werden dieselbe durch die Leihhaus-Anstalt bewerk-stelligt. Sie darf auch der Herzoglichen Münze zur Bezahlung angekaufter edlerMetalle Vorschüsse gewähren, — In der Sitzung der Landesversammlung vom23. Juni 1853 wurde dem Antrag, wegen Erstreckung der Bestimmungen überDarleihung der Ablösungskapitalien aus der Herzoglichen Leihhaus-Anstalt aufdie Separationskosten die Genehmigung ertheilt. (Gesetz vom 5. Juli 1853.)
Grossherzogthümer Mecklenburg.
Ritterschaftlicher Kreditverein aller drei Kreise, auf Grund der landesherrl,Bestätigung vom 28. Juli und 25. September 1818, eröffnet den 11. Juli 1819;neu gestaltet im Antoni-Termin 1840, in Gemäsheit der Verordnung vom 19.Juni 1839 und landesherrl. Bestätigung vom 11. Januar 1840. Haupt-Direkt,zu Rostock; Kreisdirekt, im Mecklenb. Wendischen und Stargard. Kreise. Auf-genommene Mitglieder:
Aus dem Mecklenburger Kreise mit 40 j 112 Haupt-Giitern
„ „ Wendischen „ „ 48 > von 564 s /4, Hufen
„ „ Stargardischen „ „ 24 \ 44 2 /32 Scheffel.
Zu einem Kapitalwerthe geschätzt von: 10,308746 Rthlr. 47 Sch. 7 Pfg.Kourr. (Michaelis 1852).
Darauf sind Pfandbriefe ausgegeben
für die Summe von 1,758400 Rthlr. N. 2 /s.
„ „ „ „ 2,029575 „ Gold.
„ ,, „ „ 425750 ,, Kourrant.
Der Verein ist den Landes-Justizkollegien bei Streitsachen unterworfen.
Pfandbriefe werden nur bis zur Hälfte des von der Direktion des Kreditver-eins durch die aufgenommene Schätzung zu bestimmenden Werthes der Gütergewährt. Die Beglaubigung der ausgefertigten Pfandbriefe erfolgt von Seiten derHypothekenbehörden nur bis auf die bewilligte Pfandbrief-Summe. Die Pfand-brief-Forderung geht allen übrigen eingetragenen Forderungen vor. Ganz oderzeitweilig unablösbare Forderungen können zwar in der Priorität vortreten; esdürfen aber dann nur so viele Pfandbriefe ausgefertigt werden, dass die gesetz-lich gestattete Pfandbriefsumme (mit Hinzurechnung dieser Forderungen) nichtüberschritten wird. Forderungen hinter denjenigen des Kreditvereins kann derVerein auf Verlangen des Gutsbesitzers in das Kapitalabtraggeschäft aufnehmen,wodurch diese Forderungen von Seite des Vereins wie eigene verwaltet werden,aber ohne dass der Verein das Genügen der Hypothek dem Gläubiger gewähr-leistet, sondern nur für den richtigen Gang des Abtragungsgeschäfts verantwort-lich ist, so lange der Schuldner selbst zahlfähig bleibt. Der Zinsfus der Pfand-briefe ist 3 l /ä% und kann für neue Pfandbriefe anders bestimmt werden. DiePfandbriefe und ihre Koupons sind auf den Inhaber gestellt; auf Verlangen kannaber eine Ausserkourssetzung durch die Hauptdirektion für eine rnäsige Schreib-