Boden-Kredit und Einrichtungen dafür.
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„die oberste Leitung und Aufsicht behält, so werden sich, davon sind wir über-zeugt, die Sachen und Verhältnisse ganz von selbst bilden.“
20. Königstaat Belgien.
Derselbe besitzt bis jetzt keine Bodenkredit-Anstalten. Die in Brüssel,mittelst Dekrets vom 8. Juni 1835 ins Leben getretene Caisse des Propridtai-res, und die Caisse hypothöcaire daselbst (Dekrete vom 19. März 1835 und 16.October 1839), sind keine Bodenkredit - Anstalten zum Vortheil der Anleiher,sondern haben vorzugsweise den Nutzen der Aktionäre zum Zweck. Obgleichmehrere Privatnnternehmen der Art wie z. B. la banque foncibre zu verschie-denen Malen auftauchten, so hatten dieselben doch zu wenig Glück um zu be-stehen; gaben deshalb solche bald wieder auf. Auch die Sociötö anonyme del’Union du Crödit, welche im Jahre 1849 sich bildete, umfasste den Realkredit.Allein die Regierung fühlte, dass Belgien, ungeachtet seiner sonstigen vortreffli-chen Anstalten fiir den Kredit (von Steinbeis, die Elemente der Gewerbe-Be-förderung in Belgien, Stuttg. 1853, S. 6, 263;) einer Hülfe für den Boden-kredit bedürfe. Sie legte deshalb unter dem 8. Mai 1850 den Gesetzentwurfeiner Caisse de Crddit foncier vor, begleitet von einem Exposd des Motif (Chambredes Reprdsentants. — Docum. Nr. 259) von solcher Gediegenheit, wie man fast nurin Belgien findet. Im März und April 1851 wurde darüber verhandelt und dasGesetz von grosser Mehrheit angenommen; allein im Senate war es Ende 1853noch nicht zur Entscheidung gekommen. Die Beweggründe zur Opposition schei-nen leider vorzugsweise politischer Art zu sein.
21. Königstaat Dänemark, besitzt in Kopenhagen die Kreditkasse für Haus-eigenthümer, welche durch Gesetz vom 4. März 1797 gegründet wurde. Sie er-lebte manche durch die Zeitereignisse herbeigeführte Umwandlungen und Ver-luste, hatte jedoch nach dem Abschluss vom 10. September 1850 ausgeliehen:zur ersten Hypothek 5,138800 (auf 621 Pfandgegenstände zum Werth von11,122000 Rbthlr.); zur zweiten Hypothek 2,498000 Rbthlr. (auf 425 Pfand-gegenstände zum Werthe von 7,992000 Rbthlr.) Z. v. Bergsoe, Den danske StatsStatistik, IV. S. 352—360. — Die Geschichte einer durch Ordonanz vom 16.August 1786 gegründeten und im Jahre 1816 wieder eingegangenen Kredit-kasse für den Grundbesitz, kann bei Josseau (a. a. 0. S. 351—56) nachgelesenwerden. Ebenso der Text des Gesetzes über die Bodenkreditkassen vom 20. Juni1850 (daselbst S. 363) dessen Wirkungen mir nicht bekannt sind.
22. Bundesstaat Schweiz, Die Schweiz besas 1851 drei Hypothekarkassen,oder Anstalten zur Beförderung und Entwiekelung des Kredits von Liegenschaften.Zwei andere waren für Thurgau und für Freiburg entworfen. Die Hypothekar-Bank zu Bern, gemäs einer Verfassungsbestimmung, wurde im Anfänge 1847mit Staatskapitalien errichtet und zwar: a) eine' allgemeine Hypothekarkasse,b) eine besondere ähnliche für die Oberländer Bezirke. Der Schuldner zahltjährlich 5 vom Hundert, nämlich: der allgemeinen Hypothekarkasse 4 als Zins
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V. Kellen, Statistik v. Europa.