Buch 
Deutschland und das uebrige Europa : Handbuch der Bodens-, Bevölkerungs-, Erwerbs- und Verkehrs-Statistik; des Staatshaushalts und der Streitmacht / in vergleichender Darstellung vom Dr. Freih. Fr.W. v. Reden
Entstehung
Seite
320
JPEG-Download
 

320

Veredelnde Erwerbe.

Das Unterrichtswesen verfolgt zwei Hauptrichtungen: diejenige, deren Zweckeine allgemeine wissenschaftliche Bildung, und die Zweite, deren Zweck vorzugs-weise Ausbildung für einen bestimmten Geschäftszweig ist. Die Lehranstalten letz-terer Art (wozu ausser den Landwirthschafts - und Gewerbsschulen, auch dieLehranstalten für Handel, Schifffahrt u. s. w., gewissermasen sogar die nur fürdie ländliche Bevölkerung Bestimmten, gehören) haben in neuerer Zeit eine sohohe Bedeutung und grosse Ausdehnung erhalten, dass dadurch eine sehr un-erfreuliche Reibung mit den Schulanstalten für allgemeine wissenschaftliche Bil-dung entstanden ist. Ohne auf eine Darlegung der Streitpunkte eingehen zukönnen, bemerke ich, dass den Lehranstalten für allgemeine Bildung hauptsäch-lich der Vorwurf gemacht wird, sie erfüllten deshalb nicht ihre allgemeineBestimmung, weil sie mehr und ihehr für den besondern Zweck der Aus-bildung zum Staatsdienste arbeiteten und dennoch fortwährend verlangten,dass das w T as sie lehren, die Grundlage allgemeiner wissenschaftlicher Bildungsein solle. Die Lehranstalten für besondere Zwecke, und vorzugsweise die in-dustriellen Lehranstalten, auf der andern Seite beschuldigt man der Absicht, allenoder den mehrsten auf allgemeine Bildung berechneten Unterricht verdrängen zuwollen. —• Man sollte glauben, dass auch hierbei ein vernünftiger Mittelweg zufinden wäre, wenn man ihn überhaupt betreten will; denn dasj enige Unterrichts-verfahren scheint (bei den grossen Bildungsansprüchen, die jede Art der Beschäf-tigung jetzt macht) den Vorzug zu verdienen, das keinen jungen Mann über dieGrenzen der Bahn hinausführt, welche später zu wandeln er bestimmt ist. — DieAnstalten für gewerbliche Bildung sind allgemeine oder nur einzelnen Zweigender Gewerbthätigkeit (z. B. dem Baufache, dem Bergbau, der Weberei, Spinnerei,dem Spitzenklöppeln, dem Strohflechten, der Seidenzucht u. s. w.) gewidmeteund auch die Allgemeinen sind verschiedener Art. Die unterste Stufe dabeinehmen die Sonn,- Feiertags,- Abend,- Wiederholungs- u. s. w. Schulen ein,deren Hauptzweck die Fortbildung der bereits praktisch beschäftigten Gewerbs-gehülfen in den ihnen nützlichen Gegenständen des Wissens ist. Dann folgendie Realschulen, Kreis-Gewerbsschulen (oder welchen sonstigen Namen diesemittleren Lehranstalten führen mögen), deren Zweck vorzugsweise die theore-tische Ausbildung des zum Handwerkerstande bestimmten Knaben ist; welchenZweck auch die bei manchen sogenannten hohem Bürgerschulen vorkommendentechnischen Unterrichtsgegenstände haben. Auf der obersten Stufe befindensich die höheren Gewerb-Schulen (Gewerbsinstitute, polytechnische Lehranstalten),durch welche (in den verschiedenen Klassen) sowohl die Ausbildung zum eigent-lichen Techniker (Ingenieur) als zu einem bestimmten Fabrikgeschäfte, erlangtwerden kann. Eine Schöpfung neuster Zeit sind die industriellen Hoch-schulen (für alle oder einzelne Zweige der veredelnden Erwerbe); vorzugsweiseden Zweck praktischer Ausbildung verfolgend und grosser Entwickelung fähig.

Die Lehranstalten für den Kaufmann und für den Seefahrer,obgleich gewöhnlich von den industriellen Lehranstalten und auch unter einander