Zuckerfabrikation
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; zuckersteuer haben geglaubt (im Interesse der Fabrikation), jenen technischenFortschritt in Abrede stellen zu müssen, obgleich die Zollvereinsregierungen ihreSteuer-Anträge auf eine Ausbeute von 7 Przt. gestützt hatten. Die BelgischeRegierung geht noch weiter, indem sie bei ihren amtlichen statistischen Berech-nungen schon für das Jahr 1850 einen Zuckerertrag von 7 x /2Przt. voraussetzt.| Da nun meine obige Ertragsberechnungen mit der Besteuerungsfrage ausseri allem Zusammenhänge sind, so habe ich dabei die amtlichen Angaben der Re-gierungen als Masstab angenommen.
Aus den neuesten Abrechnungen unter den Zollvereinsstaaten ergeben’ sich für das Betriebsjahr vom 1. Sept. 1850/51: 184 Fabriken und 1,389346' Thlr. Reineinnahme von der Rübenzuckerbesteuerung; für 1851/52: 234 Fa-| briken und 1,828990 Thlr. Zur letzteren Summe haben in Prozenten beigetra-j gen. Preussen 88,13, Baden 3,87, Braunschweig 3,32, Württemberg 1,73,
Bayern 1,08, Thüringenscher Verband 0,78,
Königr. Sachsen
0,58, Kurhessen
0,32, Frankfurt 0,19 Przt.
Hebt man die Kolonial-Rohzucker-Bezüge der
Raffinerien
besonders hervor, so ergiebt sich Folgendes
Einf ahrmenge
Zollertrag
Zollztr.
Thlr. Kour.
Jahresdurchschnitt von 1842/46
. . 1,339346
6,164872
(nach Absatz der Erstattungen)
1850 .
. . 1,051365
5,256825
1851
. . 779476
3,897380
1852 .
. . 801725
4,008635
(43 Siedereien). (1 Ztr. 5*Thlr. Zoll)
1853
. . 774836
(38 Siedereien).
Ferner Einfuhr von
1852
1853
Brod- und Hut- Kandis- Lumpen- u.
s. w.
Zucker (1 Ztr. 10 Thlr. Zoll) . .
. . 6729
2728
Rohzucker und Farin (1 Ztr. 8 Thlr. Zoll) 136
105
Im Oesterreichischen Kaiserstaat
; war die Einfuhr
‘ von
Ze n tu er
1850
1852
Zuckermehl für Raffinerien . . .
. . 564645
731053
Raffinirtem Zucker.
. . 2289
20270
Der Kopfantheil des Z u ckerv er braue h s im Zollverein war:von 1834/38: durchschnittl. 3,8 Pfd.; 1839/43: 4,4 (wovon Rübenzucker 0,3);1844/47: 5,1 (wovon R. Z. 0,8); 1847 allein: 5,3 (wovon R. Z. 1,0); 1848:5,1 (wovon R. Z. 1,3); 1849: 6,34 (wovon R. Z. 2,24); 1850: 6,23 (wovonR. Z. 2,73); 1851: 6,17 (wovon R. Z. 3,59); 1852: 7,25 (wovon R. Z. 4,62).
Die Preise für 1 Zentner Raffinade waren versteuert zu Berlin inThlr. Kour.