480
Veredelnde Erwerbe.
Jahr
Hö chster
Preis.
Gering
1822 .
.35
33
1827 .
.34
34
1832 .
.29
26
1837 .
.28
28
1842 .
. 227s
22
1847 .
..... 2175
2073
1848 .
. 207s
19
1849 .
.217a
187a
1850 .
.20
18
1851 .
.197a
17
1852 .
.187a
16
Hieraus ergiebt sich, dass 1 Pfd. Raffinade, welches beim Beginnen derKonkurrenz des Rübenzuckers noch 6,6 kostete, binnen 10 Jahren auf 4,8 Sgr.gesunken ist; mithin eine Preiserniedrigung von 1,8 Sgr. oder 27 x /4 Przt.erfahren hat.
2. Besteuerung des Zuckers.
Die Belastung des Zuckers mit Abgaben ist von je her eine der bestrit-tensten Fragen im Gebiete der Verbrauchs- und Fabrikations-Abgaben gewesen.Die Interessen der Staatskassen, der Fabrikanten, der Schifffahrt, des Handels,der Kolonien in manchen Staaten, geriethen in so heftigen Kampf untereinander,dass die naturgemässeste Berechtigung — die der Verbraucher nämlich —dabei niemals zur gerechten Geltung gelangte. Eine neue und bei weitem ver-mehrte Bedeutung hat jener Zuckersteuer-Streit seit der Entwickelung der Rü-benzucker-Industrie erlangt, indem diese auch die landwirthschaftlichenInteressen in den Kreis der Betheiligten zog und zugleich (durch wirksame Ver-mehrung der inneren Verkaufskonkurrenz) zu Gunsten der, bis dahin gänzlichunberücksichtigt gebliebenen Verbraucher wirkte. Die jetzige Parteigestal-tung — (denn wenn man unrerhüllt hinstellt, um was es sich handelt, kannman den Streit nicht richtiger bezeichnen) — ist demnach im Zollverein: aufeintr Seite die landwirtschaftlichen Erwerbe, nebst einer Menge indirekt be-teiligter sonstiger Erwerbszweige, und die Verbraucher; auf der andernSeite die Staatskasse und die Koloniaizucker-Raffinerien. Jene verlangen vonden Regierungen: gleiche Behandlung mit den übrigen Zweigen desErwerbes; also den notdürftigen Schutz gegen ausländische Mitbewerbung undGewerbe- oder Fabrikation» - Steuersätze, welche die fernere Entwicklung derIndustrie nicht hemmen. Diese berechnen lediglich, wieviel Einnahme derKo-1 o n ial zucker, vor der Rübenzucker-Konkurrenz, den Staatskassen geliefert hat,betrachten die Fortdauer einer ähnlichen Einnahme als Berechtigung der Kasseund verlangen deshalb Ersatz des Ausfalls von dem Rübenzucker. Da nunnicht in Abrede gestellt werden kann, das ein angemessener Beitrag derRübenzuckerindustrie zu den Staatslasten vollkommen gerechtfertigt ist; so drehtjetzt hauptsächlich der Streit sich um die Höhe und Art der Beitragleistung.Während nämlich die Vertheidiger der Rübenzucker-Industrie behaupten: dass