Die Deutschen 'Wasserstrassen.
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Die Ermässigungen des früheren Betrages gemessen nur diejenigen Güter,welche der ganzen Rheinzollgebühr (wie solche durch den Supplementar-ArtikelXVI. regulirt wurden) unterworfen sind. Für die übrigen sind die früherenKlassen von V4 und V20 Gebühr des früheren Tarifs heibelialten.
Von allen ausländischen Gütern, welche in einem Preussischen Hafenausgeladen werden sollen, wird der Rheinzoll für die berührte Preussische Rhein-strecke zwischen Emmerich und Koblenz nicht erhoben. Bei der Weitersen-dung aus einem Preussischen Hafen rheinwärts über die Preussische Grenzefindet dagegen eine Nächerhebung dieses Zolls Statt.
Von gewissen ausländischen, der dermaligen höchsten Gebühr un-terworfenen Artikeln, welche in der Bergfahrt in einem der Deutschen oberrhei-nischen Häfen zur Eingangs-Verzollung gelangen, wird der für die berührte Strom-strecke zwischen Emmerich und Koblenz bezahlte Preussische Rheinzoll zurück-vergütet.
II. Von den Gütern zur ganzen Gebühr wird erhoben für 1 Zentner:
An den
Erhebnngsstellen
auf dem
in der Thal-fahrt von
Neckar
in der Berg-fahrt von
An den
Erhebnngsstellen
auf dem Main
in der Thal- u.Bergfahrt, von
Ausland.
Gütern.
Inland.
Gütern.
Ausländ.
Gütern.
Inland.
Gütern.
Ausländ.
Gütern.
Inland.
Gütern.
kr.
kr.
kr.
kr.
kr.
kr.
in Neckar-Elz . . .
1
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—
—
in Mainz.
—
—
„ Heidelberg ....
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„ Höchst.
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„ Mannheim ....
1
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„ Frankfurt ....
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„ Mannheim ....
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„ Hanau.
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„ Heidelberg ....
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„ Steinheim ....
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„ Neckar-Elz ....
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„ Wertheim . . .• .
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für die ganze Strecke
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1
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für die ganze Strecke
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5
Der Wiirttembergische Staatsanzeiger enthielt im April 1854 ein erwähnenswerthes Bei-spiel von der jetzigen Belastung des Ehe inverkehrs. Er sagt: Ein kürzlich vonRotterdam in Heilbronn angekommener Schiffer hatte fiir eine Ladung von 2572 Zentnern 58Pfund nachstehende Abgaben zu bezahlen: 1) Auf dem Rhein: a) Rekognitionsgebühren :in Emmerich 26 Fr. 25 C., Koblenz 3 Fr. 75 C., Caub 3 Fr. 75 C.. Mainz 3 Fr. 75 C., zu-sammen 37 Fr. 50 C. gleich 17 fl. 30 kr.; b) Rheinzölle: in Emmerich 1101 Fr. 32 C., Koblenz208 Fr. 89 C., Caub 257 Fr. 78 C., Mainz 450 Fr. 20 C., zusammen 2018 Fr. 19 C. gleich941 fl. 49 kr. 2) Auf dem Neckar: a) Rekognitionsgebühren: in Mannheim 5 fl. 12 kr.; b)Neckarzölle: in Mannheim 54 fl. 18 kr., Heidelberg 54 fl. 18 kr., Neckarelz 54 fl. 18 kr., zu-sammen 168 fl. 6 kr. Haupts um me 1127 fl. 25 kr. Die sogenannte freie Schifffahrt auf demRhein besteht also darin, dass der Rheder so viel an Wasserzöllen zahlt, als etwa unter güns-tigen Umständen der Frachtlohn für Güter von Buenos-Ayres nach London oder Liverpool beträgt.
Der Rhein gehört (mit der Schweiz) 8 Uferstaaten an, worunter Preussen(beide Ufer gerechnet) den bedeutendsten Antheil hat. Am Oberrhein besitztBaden die längste Strecke. Die Gesammtlänge des schiffbaren Rhein