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Deutschland und das uebrige Europa : Handbuch der Bodens-, Bevölkerungs-, Erwerbs- und Verkehrs-Statistik; des Staatshaushalts und der Streitmacht / in vergleichender Darstellung vom Dr. Freih. Fr.W. v. Reden
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Handels-Erwerb.

Seit einigen Jahren hat man in Köln, Mainz, Mannheim-Ludwigshafensehr lebhaft mit Plänen zum Bau stehender Brücken über den Rhein sichbeschäftigt. Diese Unternehmungen haben nicht nur im Allgemeinen eine sehrgrosse, sowohl kommerzielle als strategische Wichtigkeit, sondern ihre Bedeu-tung ist, durch die Vervollständigung der Eisenbahnnetze an beiden Ufern, nochsehr vermehrt. Ueber die einzelnen Pläne und über die Bedingungen, welchejede stehende Brücke erfüllen müsste, hat ein Artikel in Nr. 46, Beilage derAugsb. allgem. Ztg. vom 15. Februar 1854, interessante Mittheilungen gemacht.

Schiffbare Einflüsse des Rheins sind:

a) der Neckar (rechts) bei Mannheim einmündend; Waarenbewegung 1852:zu Thal 2,555511, zu Berg 1,961130, zusammen 4,517641 Ztr. (Zollermässi-gung im 5. Badenschen Reg. Bl. von 1852, S. 271).

b) Der Main, (rechts) Mainz gegenüber einfliessend; Waarenbewegung1852 an 3,680000 Ztr., wovon Mainz berührten 2,844183, nämlich zu Thal417968, zu Berg 2,426215 Zt. (Mainschilf-Ordg., im Nassausclien Verdg. Bl,S. 104; Flossordnung daselbst).

c) die Lahn (rechts) bei dem Nassausclien Orte Niederlahnstein U/s Stundeoberhalb Koblenz (welches den Verkehr hauptsächlich vermittelt) einmündend;von Wetzlar ab schiffbar, bei hohem Wasserstande sogar von Giessen ab (Ver-trag über die Regulirung der Schifffahrtsverhältnisse vom 19. August 1845 undBestimmungen über die Nassausche Erhebung des Lahnzolls im Hand. Arch.von 1851, S. 157). Waarenbewegung 1852, in der Thalfahrt 1,885000, in derBergfahrt 420000 Ztr., zusammen annähernd 2,305000 Ztr.

d) die Mosel (links) bei Koblenz mündend, mit der gleichfalls schiff-baren Saar als Nebenfluss; von Metz bis Sierk an der Preuss. Grenze 59862Meter, von Sierk bis Trier 46000 Meter, von Trier bis Koblenz 192000 Meter.— Die Mosel gehört zur Zahl der konventionsmässigen Flüsse und wenn auch(mit Ausnahme einiger Bestimmungen in dem Zolleinigungs-Vertrage von Lützem-burg) kein besonderer Vertrag darüber von den Uferstaaten abgeschlossen ist,so sind doch manche für den Rhein geltende Bestimmungen auf die Mosel aus-gedehnt, z. B. durch die Kabinetsorder vom 6. Dez. 1837. Waareneingang 1852zu Perlschengen 107849, Ausgang bei Koblenz 989511; Eingang bei Koblenz578717, Ausgang zu Perlschengen 1,928421 Ztr.

e) Die Sieg (rechts), von Siegburg ab für kleine Fahrzeuge schiffbar

gemacht. '

f) Die Erft (links) bei Neus einmündend, 4 Stunden Weges aufwärts schiff-bar gemacht.

g) Die Ruhr (rechts) bei Ruhrort einfliessend, durch 14 Schleussen bisLangschede bei Unna auf 10 Meilen Länge schiffbar gemacht; der, im Vergleichzu seiner Länge, wichtigste Fluss Preussens. Der drückende Tarif der Ruhr-Schifffahrts-Abgaben vom 23. März 1839, wurde um Vs ermässigt durch Kgl.Erlass vom 9. Oktober 1848; eine weitere Herabsetzung erfolgte durch den K.