Handels-Bewegung — Sardinien.
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Für den Werth von Frk.
England. . < . 15,208500
Brasilien. 7,161605
Frankreich.3,122180
Neu-Foundland. 2,1128000
Die Portugisischen Besitzungen in Asien und Afrika . 1,911160
Die Vereinigten Staaten. 1,225930
Holland. 902580
Sardinien. 731160
Russland .. 683930
Hansestädte. 640890
Schweden und Norwegen ..... 517599
andere Länder zusammen. 1,313035
Zusammen. 36,346560
Ausfuhr. Der Gesammtwerth der Ausfuhr aus dem Hafen von Lissabonwährend des Jahres 1853 belief sich auf die Summe von 21,902862 Franken.Hauptsächlich betheiligt waren bei der Ausfuhr:
Für den Werth von Frk.
Brasilien. 8,974840
England.■ . 5,460063
Frankreich. 1,629462
Hansestädte. 1,240605
Russland. 1,157397
Die Vereinigten Staaten. 1,026957
Die Portugiesischen Besitzungen in Asien und Afrika . 908806
Sardinien . 872544
andere Länder zusammen. 632188
Zusammen ..... 21,902862
Schifffahrt. Die Zahl der im Jahre 1853 in den Hafen von Lissaboneing e gange n en Fahrzeuge belief sieh auf 2218. Unter diesen waren 685 Schiffe[ verschiedener Nationen, 29 Russische, 295 Portugiesiche Schiffe und 1209 Kii-j stenfahrer.
! Abgesegelt sind aus dem Hafen von Lissabon, während desselben Zeit-
abschnitts, 1116 Fahrzeuge, und zwar 715 Schiffe verschiedener Nationen, 27Russische, 258 Portugiesische Schiffe und 116 Küstenfahrer.
Zu 14: Spanien. Die Direction general de Aduanas y Aranceles veröf-fentlicht ein Caadro general del Commercio esterior de Espana, welches seit 1845seine jetzige recht zweckmäsige Einrichtung hat. Diese Tafeln geben zwar kein• vollständiges Bild des Verkehrs, weil der Schleichhandel, namentlich an den' Grenzen gegen Frankreich und Portugal, noch nicht hat unterdrückt werden- können; allein sie bekunden doch gegen früher einen grossen Fortschritt. Zu be-merken ist, dass es gegenwärtig für die Spanische Monarchie vier Zollgebietegibt: die Halbinsel nebst den Balearen, die Kanarischen Inseln, Kuba mit Puerto-rico und die Philippinen. Für den Deutschen Handel kommen im Europäi-schen Verkehr nachbezeichnete Werthe (in Reales nach dem Münzgesetze vom15. April 1848, 1 Real ~ 2 SIbrgr. IV 2 Slbrpfg.) in Betracht.