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Deutschland und das uebrige Europa : Handbuch der Bodens-, Bevölkerungs-, Erwerbs- und Verkehrs-Statistik; des Staatshaushalts und der Streitmacht / in vergleichender Darstellung vom Dr. Freih. Fr.W. v. Reden
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Steinstrassen in einzelnen Staaten.

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gierung auf dieser Bahn, zugleich die höchst wichtige politische Folge habenkönnte, Abneigungen in Zuneigung zu verwandeln und dadurch eine Bürgschaftmehr für den Europäischen Frieden darzubieten. — Auch für Deutschlandsteht eine Zolleinigung in Aussicht, welche bestimmt ist, im Herzen von Europafreie Verkehrsbewegung zu schaffen. Sie wird zu Stande kommen, trotz desthörigten Widerstandes derjenigen beschränkten Staats- oder Partei-Männer,welche noch nicht bemerkt haben, oder nicht sehen wollen, dass die Machtder „materiellen“ Interessen unwiderstehlich geworden ist.

dd. Steinstrassen in den einzelnen Staaten und Verhältnisszahlen dafür.

Die öffentlichen Wege der Oesterreichischen Monarchie zerfallenin Aerarial-Strassen, Provinzial-Strassen und Gemeindewege. Die Ersteren wer-den auf Staatskosten angelegt und unterhalten, die Strassen der zweiten Klasseaus provinziellen Fonds, die Kommunalwege durch Konkurrenz der Obrigkeitenund Gemeinden oder der Letzteren allein; Abweichungen hiervon finden sichjedoch in einzelnen Landestheilen, weil ein allgemeines Wegegesetz nicht vor-handen ist. — Die Staats-Verwaltung hat, unter Mitwirkung des General-Quar-tiermeisterstabes, Provinzial-Strassenkarten entworfen und aus denselben eine Ge-neral-Strassenkarte der Monarchie bilden lassen, deren Brauchbarkeit durchfortlaufende Vervollständigungen erhalten wird. Ueberdies wurde, zur leichterenBenutzung der so gesammelten und übersichtlich zusaramengestellten Notizen,eine General-Strassen-Statistik entworfen, welche das Gesammtbild derStrassen-Verzweigungen und die wichtigsten, Richtung, Länge und Beschaffen-heit der Kommerzial-Hauptstrassen, dann den Verkehr auf denselben betreffendenNotizen, in systematischer Darstellung enthält. Eine in allen Einzelheiten durch-geführte technische Darstellung der Reichss,trassen wurde Anfangs 1853vollendet. Die amtlichen Täfeln reichen jedoch nur bis einschliessl. 1848 (Mitth.des Statist. Bür. von 1850, S. 505, von 1852, S. 50); Hains Statistik fügt(II. S. 385) das Jahr 1849 hinzu; die. Austria Jahrg. 1853, S. 1109 bringt dasErgebniss für 1850. Sonstige dankenswerthe Mittheilungen über das Strassen-wesen enthält die Austria von 1851, Nr. 127, Nr. 47 bis 51, 6 und 122; 1852Nr. 56 (bearbeitet in meiner Oesterr. Finanz-Statist. S. 799 ff.). — Verord-nungen über das Strassenwesen aus neuester Zeit sind: Proviso-rische Vorschrift für die Kollaudirung der im Yerpachtungs- oder Akkordwege, dann in eigenerKegie ausgeführten Strassen-, Brücken- und Wasserbauten in Ungarn, Siebenbürgen, Kroatienund der Woiwödina; im Verordnungs-Blatt des Hand],-Minist. Nr. 27, Jahrg. 1851, S. 127; —Verordnung vom 8. November 1851 über das Verfahren bei der Beischaffung und Erhaltungvon Strassenbauwerkzeugen; daselbstNr. 121, S. 613; —Verordnung vom 15. Dez. 1851über das zu beobachtende Verfahren bei Verpachtung, Ausführung und Kollaudirung vonStrassen- und Wasserbauten, das. Jahrg. 1852, Nr. 2, S. 7. — Das Strassenbauwesen ist in

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v. Reden, Statistik v. Europa,