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Deutschland und das uebrige Europa : Handbuch der Bodens-, Bevölkerungs-, Erwerbs- und Verkehrs-Statistik; des Staatshaushalts und der Streitmacht / in vergleichender Darstellung vom Dr. Freih. Fr.W. v. Reden
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778 Anstalten füt Erwerb und Verkehr.

höchster Stelle abhängig vön der B ansektion des Handl.-Miniät. (K. EntsChl. vbm 12. Mai 1852,Nr. 181 des R.-G.-Bl.) und wird in den einzelnen Kronländerrt von den Baudirektionen undKreisbauämtern besorgt (z. v. §. 18 d. W.). — Behufs der Anlegung neuer, sowie der Erweite-rung schon bestehender Strassen kann im Wege der Expropriation nach den Bestimmun-gen der §§. 364 und 365 des a. b. G.-Bl. vorgegangen werden (Hfd. vom 2. Mai 1818, pol.Ges.-S. Bd. 46, S. 149 und wurde in dieser Beziehung auch für Ungarn eine entsprechende Vor-schrift in d. V. d. G. vom 30. Mai 1851, Nr. 133 des dortigen L.-G.-Bl. erlassen. — Verordn,des Handl.-Minist. vom 15. Dezbr. 1852 über Masstäbe bei Verfassung der Projekte imStrassen-, Wasser- und Hochbau, dann im Eisenbahnbaue, Vg. Bl. des Handl.-Minist. 1853,Nr. 12. S. 56. — K. Pat. vom 10. Febr. 1853 wodurch für die Ungarischen Kronländer undSiebenbürgen das allgemeine Oesterreichische Mauthsystem auf Aerarial-Strassen, Brücken undUeberfahrten, eingeführt wird; Iteichs-Ges.-Bl. S.,803;— Verordn, vom 12. Juli 1853 der Mi-nisterien der Finanzen und des Handels, wodurch die Vollzugsvorschrift zu diesem K. Pat. vom10. Febr. 1853, erlassen und kund gemacht wird, R.-G.-Bi. S. 813; — Verordn, vom 12. Juli1853 derselben Ministerien wirksam für dieselben Kronländer, betreffend die in diesen Ländernbestehenden Privatmauthen, R.-G.-Bl. S. 815. — Zu vergleichen ferner die Literaturüber das Strassenwesen in Stubenrauch Bibi, jurid. Aust ; Mühlböck Bau-Gesetzsammlung,Wien 1852; Baumgartner, die Kunststrassen über die Alpen, Wien 1834,

Die Erhaltung der AerarialStrassen wird zum Tlieil durch die Ein-nahmen des Weg- ünd Brückenmauthgefälles bestritten, welches aber durchausin einer Weise geregelt ist, dass keine Belästigung des Verkehrs dadurch ent-steht.

Bei Beleuchtung der Rechnungsabschlüsse der 20 Jahre ' von 1828 bis1847 über den Strassenbau-Aufwand in Oesterreich (mit Ausnahme von Ungarnund den damals verbundenen Ländern) ergeben sich folgende Bemerkungen.

I. Ueber den Strassen-ZüWachs.

Im Jahre 1828 betrug die Strassenlänge .... 2034 Meilen

r> » 1847 „ n v • . . . 2412 „ _

Mithin sind zugewachsen 378 Meilen

Dieser Zuwachs ist jedoch keineswegs für Zubati zu nehmen. Der Zu-wachs erfolgte:

1. Durch Zu bau von Seite der Staatsverwaltung.

2. Durch Inkammerirung vieler von Gemeinden und Privaten gebau-ten Strassen.

3. Durch StTäSsenumlegungen, indem man zu steil gehende odersonst schlecht angelegte Strassenstrecken durch Umlegung und Verlängerung derTrace auf sanftere Gefälle u. s. w. brachte.

Wie viel die Staatsverwaltung eigentlich zugebaut hat, ist aus den ange-führten Eingaben nicht ersichtlich, daher der Strassen-Zuwachs mit dem Auf-wande für Neubauten in keinen Vergleich gezogen werden kann.

II. Ueber die kurrenten Auslagen.

Zerlegt man dieselben in Prozente, so entfallen durchschnittlich:

auf Regiekosten.16 Prozent

„ Unterhaltskosten.80 -

„ Wiederherstellungs-Bauten . . 4