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Deutschland und das uebrige Europa : Handbuch der Bodens-, Bevölkerungs-, Erwerbs- und Verkehrs-Statistik; des Staatshaushalts und der Streitmacht / in vergleichender Darstellung vom Dr. Freih. Fr.W. v. Reden
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Steinstrassen in einzelnen Staaten.

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(4000 Thlr.) dahin. Nach dem Regulativ von 10. April 1821 giebt es dreiKlassen von Strassen: Kunststrassen, nicht ehaussirte Handels-, Militär- undRoststrassen, Verbindungs-, Dorf- und Nachbarwege, z. v. auch den Nachtragvom 5. Februar 1836. Eine Verordnung vom 19. März 1842 bestimmt überden Bau und Unterhalt der Strassen II. und III. Klasse; ein Gesetz vom 31.August 1844 über die Verpflichtung der Kammer-, Ritter- und Freigüter zumWegebau. Die letztbestandenen Natural-Chausseebau-Frohnden sind schon unterdem 27. April 1817 aufgehoben. Die Erhebung des Chausseegeldes erfolgt nachdem Gesetze vom 28. Oktober 1840. Weshalb bei der Neugestaltung der Staats-verwaltung und des Kassenwesens die Chausseebau-Verwaltung ihre getrennteWirthsehaft behalten hat, ist mir nicht erklärlich. Die Einnahme derselben vonden Chausseen läuft nicht durch die Haupt-Staatsrechnung; sie betrug früherjährlich 6263000 Thlr. und machte damals einen Zuschuss von 1415000Thlr. erforderlich, im Jahre 1849 war die Chausseegeld - Einnahme (vorzüglichdurch die Konkurrenz der Eisenbahn) auf 48825 Thlr. gefallen, der Zuschussder Staatskasse dagegen auf 21114 Thlr. gestiegen. Dieser Uebelstand dauertfort und leider ist aus den Ständeverhandlungen nicht einmal zu ersehen, obder Unterhalt zweckmäsig und wohlfeil ist; selbst die Länge der Chausseenist nicht angegeben und man findet nur gelegentlich die Nachricht, dass be-reits etwa 1,150000 aus Staatsmitteln auf den Chausseebau verwendet sind.Zu vergl. Weimarsclies Regierungs-Blatt von 1851. S. 94 über den Bau undUnterhalt der Verbindungswege.

11. Im Herzogthum Sachsen-Koburg giebt es (nach der amtl. Darstellungvon 1852, S. 19, 36, 71) 15, im Herzogthum Gotha 36 Meilen, in den jetztvereinigten Herzogthiimern also zusammen 51 Meilen Strassenlänge aller Art.Die Roheinnahme von den Staatsstrassen war im Durchschnitt der letztenJahre in Koburg für 7 8 /4 M. 4987 Thlr., in Gotha für 31'/4 M. 23106 Thlr.,die Ausgabe bez. 10708 und 28356 Thlr.

12. Herzogthum Sachsen-Meiningen hat (nach Brückners LandeskundeI, S. 451) 236 Wegstunden kunstmäsig behandelter Strassen aller Art; wovon113 Wegstunden Staatsstrassen durchschnittl. 1 Stunde 18450 fl., 49 Stundengrössere Gemeindestrassen durchschnittl. 11000 fl., 74 St. gewöhn!. Gemeinde-strassen nur je 7000 fl. in der Anlage gekostet haben. Um das Land mit einemdichten vollständigen Strassennetze zu überziehen, bedarf es noch des Bauesvon 11,3 Stunden Staatsstr. und 52,5 Stunden wichtiger Gemeindestr., welcheetwa 870000 fl. kosten werden. Der Jahresaufwand für den Strassen-, Brücken-,Wasser- und Ufer-Bau ist 7678000 fl.

13. Sachsen-Altenburg. Ein unter dem 26. Mai 1837 erlassenes Wegbau-gesetz verlangte, dass sogar die wichtigeren Gemeindewege spätestens binnen6 Jahren in guten Zustand gesetzt werden sollten. Allein die Landtags-Verhand-lungen im Jahre 1845 (z. B. S. 323 ff.) ergeben, dass sogar damals noch einesehr grosse Menge von Wegen vorhanden war, die auf den Kunstbau warteten.