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Deutschland und das uebrige Europa : Handbuch der Bodens-, Bevölkerungs-, Erwerbs- und Verkehrs-Statistik; des Staatshaushalts und der Streitmacht / in vergleichender Darstellung vom Dr. Freih. Fr.W. v. Reden
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Steiristrasson in einzelnen Staaten.

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Neubau der Chausseen überhaupt 2,134365 Thlr., auf deren Unterhalt 2,055041Thlr., zusammen also 4,189406 Thlr. verwendet worden sind; auch das wäh-rend desselben Zeitraums 1,814237 Thlr. Chaussee- und Brückengelder erho-ben sind.

Unter keineswegs günstigen Verhältnissen hat das Königreich Hannovermit etwa 15 Mill. Tlialer Kostenaufwand ein Netz von Staatsstrassen angelegtwie verhältnissmäsig wenige Staaten Deutschlands besitzen. Der Staatskassewurden allerdings die Anlagekosten schlecht verzinst, allein dem grossen undkleinen Verkehre ist dadurch ein sehr wichtiges Hülfsmittel dargeboten.

Die Chaussee- und Brückengeld-E i nn ah m e war im Jahre 1817, beieiner Länge der Steinbahn von 94 Meilen, 53000 Thaler. Im Jahre 1835/36war der Ertrag 196594, 1836/37: 197948 Tlialer. Die Kosten der Erhe-bung betrugen 8 s /3 Przt., der Verwaltung und Kontrolle auserdem etwaU /2 Prozent.Die Einnahme an Chausee- und Brückengeldern hob sich be-deutend, dass sie im Jahre vom 1. Juli 1845/6 etwa 260000 Thlr. betrug; wasfür 1 Längenmeile der vorhandenen Landes - Chausseen im Durchschnitt etwa800 Thlr. war. Von da ab aber verminderte sich, (als Folge der wachsenden Mit-bewerbung der Staats-Eisenbalmen) der Chausseegeld-Ertrag so sehr, dass irn Jahre1846/7 nur 241000, im Jahre 1847/8 nur etwa 216000 Thlr., 1848/9 nuretw 182000, 1849/50 nur etwa 185000 Thlr. eingekommen sind und der Vor-anschlag für 1850/1 gleichfalls die letzte Summe enthält. Unter diesen Umständentrug schon mittelst Schreiben vom 3. April 1848 das Ministerium darauf an:zum Chaussee-Unterhalt (welcher bis dahin im Wesentlichen durch die Chaussee-gelder bestritten war) einen Zuschuss von jährlich 30000 Thlr. und fernere30000 Thlr. jährlich zur Ergänzung der Naturaldienst-Ersatzsumme von 140auf 170000 Thlr. zu bewilligen; auch zu genehmigen, dass Behuf des Betriebesder Chaussee-Verwaltung ein dauerndes Vorschuss-Kapital von 100000 Thalerzugewiesen werde. Stände erklärten unter dem 21. Juni 1848 (S. 1102) sichdamit einverstanden.-Eine Vermehrung trat in den folgenden Jahren ein,so dass die Chaussee- und Brückengelder-Einnahme der Chausseebau-Verwal-tung für 1852/3 mit 200000, für 1853/4 mit 206000 Thaler in Budgetansatzgebracht werden konnte, was für 1 Meile Länge der chausseegeldtragenden Strassenim Durchschnitt 626 Thlr. ist. Im Voranschlag für 1853/4 nimmt unter denAusgaben der gesammte Wegebau 761000 Thaler in Anspruch, wovon aufLandstrassen und Gemeindewege 100000 Thlr. Sondert man von den, für dieeigentlichen Chausseen verbleibenden 661000 Thlr,, die Ausgaben für den Neu-und Umbau mit 274650 Thlr. und die Einnahme-Erhebungskosten mit 29500Tlialer ab; so bleiben für den Unterhalt der Chausseen 330000 und 26850Thlr., oder für eine Durchschn.-Meile ihrer Länge 1085 Thaler. Ein neuesGesetz über den Chausseebau ist unter dem 20. Juni 1851, über Landstras-sen und Gemeindewege unter dem 28. Juli 1851 erlassen (z. v. Protokoll desZentral-Aussch. der K. Landw. Ges. in Celle 1853, S. 52 über das letztere Gesetz).