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Anstalten für Erwerb nnd Verkehr.
rienstücke 8500 Thlr., für den Unterhalt der Inventarienstücke 10000 Thlr., Bau-und Unterhaltungskosten für Gebäude 3000 Thlr., Wachtkosten 250 Thlr., Re-tourbriefe 1200 Thlr., Vergütung an erstattetem Porto und Entschädigungen6500 Thlr., Verlust durch Beraubungen 1000 Thlr., insgemein 2750 Thlr'.); —die Verwaltungskosten auf 199000 Thlr., — Besoldungen und Remunerationen160000 Thlr. Gratifikationen 1500 Thlr., Postmonturkosten 10000 Thlr., Mieth-zinsen und Aequivalente 1000 Thlr., Reisekosten und Auslösungen 1500 Thlr.,für nicht fixirte Expeditionsbediirfnisse 25000 Thlr.). Der zu erwartende Ueb er -schuss berechnet sich demnach auf 223500 Thlr. jährlich. Von der Roh-Ein-nahme betragen die Betriebs- und Unterhaltskosten 44 Prozent, die Verwaltungs-kosten 26 Przt., die reine Einnahme 30 Przt. —Die reine Posteinnahme beträgtauf den Kopf der Bevölkerung 3,15 Sgr. und 2,69 Przt. der gesammten Staats-Einnahmen. — Der wirkliche jährliche Reinertrag war in dem Finanzabschnitt1843/45: 297867 Thlr.
8. Königstaat Hannover.
Literatur: Hof- und Staatshandbuch für 1853, S. 370—82; meine Statistik des Königr.Hannover, Bd. II.; meine Finanz - Statistik, II. 791; Lehzen, Hannovers Staatshaushalt I.,S. 241; die Aktenstücke der allgem. Sfände von jedem Jahre, namentl. unter den Budget-Vor-lagen ; Ebhard, Gesetze für das Königr. Hannover, Bd. III , VI. und 1. Folge; Archiv für dasPostwesen, 1846 Nr. 2; Wochenbl. für das Transportwesen, 1850 Nr. 22; Hannoversche Zeitg.von 1852 und 1853. —
Obgleich es schon seit Herzog Heinrich des Jüngeren Zeiten reitende re-gelmässige Boten in dem damaligen Lande Hannover gab, wurde doch erst imJahre 1630 Rötger Hinüber in Hildesheim, dem Reichslehen der Taxis zumTrotz, mit der Berechtigung versehen, eine reitende Post zwischen Kassel undBremen anzulegen. Dies geschah vollständig 1640_ und zwei Jahre später er-richtete Parwein im Einverständnis mit dem Taxisschen Postmeister in Frank-furt eine Gegenpost auf derselben Strasse. Nun kamen beide in heftigen lang-wierigen Streit, allein das Gesammthaus Braunschweig missachtete alle Kaiser-lichen Befehle und behielt seine Landesposten neben den Reichsposten. Im Jahre1680 wurde eine eigene Postdirektion angeordnet, welche bis 1759 bestand; diefrühste Postordnung ist von 1682, die nächste von 1755; die älteste regel-mässige Posttaxe wurde im Jahre 1755 veröffentlicht. Im Jahre 1678 wurdeder Italiener Steehinelli, 1684 die Familie von Platen mit dem General - Erb-Post-Amt des Gesammthauses belieben, jedoch schon im Jahre 1736 wurdedie Post durch Rückkauf wieder erlangt. Auch noch später und bis fast zuEnde des 18. Jahrhunderts, fanden viele Streitigkeiten mit dem KaiserlichenHofe sowohl als mit dem Reichs-Erb-Postmeister Fürsten von Thum und Taxis,über das Postwesen Statt; deren reichhaltige Literatur Om p t e d a, Hannov. Literat.,S. 512 ff. aufzählt. — Nicht nur vor der Fremdherrschaft, sondern auch eine ge-raume Zeit nachher (eigentlich bis zum Jahre 1850), wurde die HannoverschePost vorzugsweise als Geldquelle angesehen; die Benutzer der Post schienennur als Mittel zur möglichst hohen Verwerthung des Regals, betrachtet zu wer-