Post-Verwaltung.
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11. Grossherzogthümer Mecklenburg.
Literatur: Staatshandbücher für beide Mecklenburg; Verhandlungen des Landtags von1846, S. 135; Regierungsblatt und Anzeiger; Roemer, Mecklenburgs Post-und Eisenbahn-Ver-bindungen, Neubrandenburg 1848; meine Finanz-Statistik II., S. 1110, 11.
a) Mecklenburg-Schwerin. Die obere Verwaltung der Po-sten war vom 4. März 1810 bis 15. Oktober 1830 in den Händen eines Ge-neral-Postmeisters, ging dann an das Kammer-Kollegium und vom 1. Novem-ber 1849 an das Finanz-Ministerium über, dessen Abtheilung für Posten undTelegrafen eine neu errichtete General-Pos t d irek ti on bildet (Verordnungvom 29. Oktober 1849). Unter demselben stehen 45 Postämter und 15 Expe-ditionen, bei denen etwa 147 Personen angestellt sind. Hiernach kommt 1 Post-anstalt auf 3,91 DMln. und 9319 Bewohner; oder auf 1 QM. 0,26 und aufje 10000 Einwohner 1,07 Postanstalt.— Die Zahl der Verordnungen undVerfügungen ist so ausserordentlich gross (z. v. Raabe Ges.-Samml. 2. Folge I.S. 591—733), dass sie fiir ein zehnmal grösseres Land überraschen würden;ohne dass bis zur neusten Zeit das Mecklenburgische Postwesen grossen Rufessich erfreut hätte. Die alte Postordnung vom 1. Januar 1770 scheint noch zugelten, auch die Veordnungen vom 3. April 1755, 3. Februar 1818 und 19. Mai1810 wegen Beeinträchtigung des Postregals. Die Entfernungen der Ort-schaften sind besonders gemessen und durch Verfügungen vom 11. April und16. Oktober 1816 bekannt gemacht (1 Mecklenb. Meile — 25236, 887 Mecklb.Landmesser-Fuss~22713, 198 Pariser Fuss). Das Postfuhrwesen ist durchVerordnungen vom 4. Aug. und 24. Aug. 1837, 4. April 1840 und 25. April1843 geordnet. Die postfreien Behörden sind in Bekanntmachungen vom9. Juni 1840 bezeichnet. Durch Verfügung vom 28. April 1850 sind auf denEisenbahnhöfen Postexpeditionen errichtet; das Hofpostamt Ludwigslust ist zumOber-Postamte erhoben durch Verordnung vom 7. Dezember 1852. Z. v. fürdie jetzige Zeit das Verordnungsblatt für die Grossh. Mecklb. Schwerin,Postverwaltung.
Die Roheinnahme von 246000 Thlr. Krt., welche der Etat für 1850/51enthält, entsteht aus dem Brief- und Frachtporto mit 161700 oder 85,73 °/ 0 ,dem Personenporto mit 66000 oder 26,83 °/ 0 , dem Zeitungs-Debit mit 6000 oder2,44 %; Bestellgeld, Schreibgeld und sonstige zusätzliche Hebungen 4100 oder1,66 %, vertragsmässige Zahlungen anderer Staaten 7030 oder 2,86 %, Mieth-zins 174, Verkauf abgängiger Gegenstände 150, Strafgefälle, Agio u. s. w. 846 Thlr.Da die Ausgaben, 220800 Thlr. betragen, so sind die Gewinnungskosten89,75 % und der Ueberschuss 25200 Thlr. Die Einnahme hat gegen frühereJahre sich vermindert. Dies ist theils eine Folge des mit dem 1. Mai 1848eingeführten Portotarifs (Verordnung vom 8 April 1848), welcher bedeutendeErmässigung enthält, jedoch binnen wenigen Jahren auch die finanziell nütz-lichen Folgen der Verkehrserleichterung darthun wird; um so mehr als die Re-gierung von Schwerin mittelst Vertrages vom 18. Dez. 1850 seitdem 1. Jan. 1851v. Reden, Statistik v. Europa. 119