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Deutschland und das uebrige Europa : Handbuch der Bodens-, Bevölkerungs-, Erwerbs- und Verkehrs-Statistik; des Staatshaushalts und der Streitmacht / in vergleichender Darstellung vom Dr. Freih. Fr.W. v. Reden
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Anstalten für Erwerb and Verkehr.

der Staatsverwaltung, durch Vereine von Privatpersonen gestiftet, welche die zurEinlösung der auszugebenden Zettel erforderliche Summe einzahlen und nachVerhältnis ihres Beitrages Antheilscheine (Aktien) empfangen. — Das Ausgebenvon Bankscheinen würde aber weder für das Volk eine Ersparung an denKosten des Umlaufmittels, noch für die Theilnehmer einen Gewinn möglich machen,wenn die Bank zum Behufe der Einlösung gerade so viel Münze in Bereit-schaft halten müsste, als sie Zettel in Umlauf setzt. Dies ist jedoch, der Erfah-rung zufolge, nicht nöthig. Wegen der Bequemlichkeit, welche die Bankscheinegewähren, wird ihre Einlösung bei gutem Kredite der Bank nicht häufig, son-dern nur etwa dann begehrt, wenn man Baarsendungen ins Ausland vorneh-men will, oder kleinere Zahlungen unter dem Betrage der kleinsten Zettel zumachen hat. Es können deshalb leicht drei- bis viermal so viel Scheine im Um-lauf sein, als der baare Vorrath beträgt, und da dieselben gerade so wie Münzezu mancherlei einträglichen Anwendungen tauglich sind, so ist die Bank im Stande,ihre gewerblichen Unternehmungen und ihren Gewinn drei- und viermal so weitauszudebnen, als sie vermöchte, wenn sie lediglich mit ihrem baaren Vorrathearbeitete.

Die gewöhnlichsten Geschäfte, welche eine Bank mit ihren Notenmacht, sind: Das Diskontiren (Skontiren) von Wechseln, d. h. das Einkäufenvon Wechseln vor der Verfallzeit mit einem Abzüge (Diskonto, Eskompte) fürdie geleistete frühere Zahlung; — ferner das Darleihen auf gehörige Sicher-heit, wozu die Zahlungen auf laufende oder Kassenrechnungen (Conti-Corrente)gehören, d. h. die Zahlungen auf Anweisung eines sichern Privatmannes, welchervon Zeit zu Zeit diese Darlehne mit Zinsen vergütet. Andre, weniger häufigvorkommende Geschäfte der Bank sind: Zahlungen für Dritte durch Wechsel;Verwahrung von Werthgegenständen; Besorgung von Geldgeschäften für die Re-gierung (Unterhandlungen über Anleihen, Einlösung von Staatspapiergeld, Aus-zahlung von Schuldzinsen, Vorschüsse u. s. w.) Bei diesen sämmtliclien Geschäftender Notenbank ist aber eine grosse Behutsamkeit nöthig, und sie müssen immervon dem Hauptgrundsatze ausgehen, dass sie ihre Kasse stets in solchem Zu-stande behalten, um die einlaufenden Banknoten decken und überhaupt alle ein-gegangenen Baargeldverbindlichkeiten pünktlich erfüllen zu können. Es dürfendaher: 1) nur solche Geschäfte vorgenommen werden, bei welchen sie immerleicht wieder in den Besitz der erforderlichen Baarschaft gesetzt -werden könnenund nicht von Verlusten bedroht sind; 2) sie dürfen im Ausgeben von Bank-noten nicht so weit gehen, dass dadurch das Zutrauen erschüttert und Verlegen-heiten bereitet werden; 3) sie müssen Alles anwenden, um die zuströmendenNoten mit klingender Münze zu bezahlen; und 4) sie müssen die schleunigstenkräftigsten Mittel aufsuchen und anwenden, um das Zutrauen wieder herzustellen,wenn durch Ungliieksfalle es gesunken sein sollte. Eine besondere Beachtungverdient der wichtige Grundsatz, dass die Banken auf Darlehne aus ihrenFonds an den Staat nicht zu tief sich einlassen. Dies bringt sie sehr leicht in