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Deutschland und das uebrige Europa : Handbuch der Bodens-, Bevölkerungs-, Erwerbs- und Verkehrs-Statistik; des Staatshaushalts und der Streitmacht / in vergleichender Darstellung vom Dr. Freih. Fr.W. v. Reden
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Staats- und Gemeinde-Haushalt.

60170; Unverzinsl. dergl. 53950; Depositen 214171; Unverzinsl. dergl. 9104 Thlr.; Zusammen1,564814 Thlr.

Zu 16: Königstaat Hannover. Kestandtheile der Staatsschuld: 1) der vormal. Gener.Str. K. 15,961085 Thlr.: 2) der vormal. K. Gener. K. 1,891576 Thlr,; 3) der vormal. Wege-bau K.12847 Thlr.; 4) altere Eisenbahnschuld 10,322899 Thlr.; 5) neuere Eisenbahnschuld 8,334480.

Zu 17: Herzogthnm Braunschweig. Z. v. die Aufstellung meiner Finanzstat. S. 1011,wovon seitdem 178000 Thlr. getilgt sind (eine amtliche Mitth. habe ich nicht erlangen können).

Zu 18: Grossherzogthum Oldenburg. Aus den Staatshaushalts-Etats nicht zu entneh-men und besondere zur Oeffentlichkeit gelangte Nachweise kenne ich nicht.

Zu 19: Grossherzogthum Meckle nburg-Schwerin. Meine Finanz-Statistik S. 1174.Die zum Betrage von 1,600000 Thlr. übernommene Gewähr für die Mecklenburg. Eisenbahn istnicht berücksichtigt.

Zu 20: Grossh. Mecklenburg-Stre 1 itz. Meine Finanz-Statistik S. 1169.

Zu 21: Fürstenth. Lippe-Detmold. Desgleichen Seite 1497.

Zu 22: Fürstenth. S chaumburg-Lipp e. Desgleichen.

Zu 23: Fürstenthum Waldeck-Pyrmont. Nach dem Finanz-Etat für 1854)6. Die Ver-zinsung ist 3°/o bis 5 °/o.

Zu 24: Fürstenthum Schwarzbnrg-Sond ershaus en. Einschliesslich der Pacht-undDienst-Kautionen. Nach einem neuen Plane wird die Tilgung der Kammerschulden im Jahre 1890vollendet sein.

Zu 25: Fürstenth. Schwarzburg-Kudolstadt. Ein Gesetz vom 10. November 1848gestattete die Ausgabe von 200000 Thlr. Kassenbillets. Damals scheint jedoch nicht die ganzeSumme ausgegeben zu sein und im Jahre 1851 ist deren Umtausch geschehen gegen einegleiche Zahl.

Zu 27: Fürstenthum Reuss-Schleiz. Von der verzinslichen Schuld sind 215000 Tlllr.durch Chausseebauten entstanden. Die Papiergeld-Ausgabe beruht auf dem Gesetz vom 17, März 1849.

Zu 28: Landgrafsch. H es sen - Ho mburg. Z. v. meine Finanz-Statistik S. 1513, worausein rasch fortschreitender Schuldenabtrag sich ergeben wird. Der Tilgungs-Fonds besitzt gegenjene Schuld 167666 Fl. Aktiva.

. Zu 30: Freie Stadt Hamburg. Anlagen zur Staatshaushalts-Abrechnung vou 1852; z. v.meine Finanz-Statistik S. 1567 ff.

Zu 33: Freie Stadt Frankfurt. Darunter 9,500000 Fl. (ursprünglicher Nennbetrag)Eisenbahnanleihen. Von der unverzinslichen Schuld (Rechneischeine) sind 1,250000 Fl. durchNiederlegung eines gleichen Nennbetrages an Frankfurter, noch nicht ausgegebenen Obligationenfundirt, weshalb eine gleiche Summe am Gesammtbetrage der Staatsschuld abgesetzt ist.

e) Die Gemeinden und deren Haushalt in den Deutschen Staaten.

1. Kaiserstaat Oesterreich.

Bis zum Jahre 1849 wurde die Gemeindegesetzgebung provinziell be-handelt, wie schon wegen der Verschiedenheit der Verfassung der einzelnen Lan-destheile nicht anders möglich war. Mit dem Einheitsstaate aber trat dieNothwendigkeit hervor, auch diese Verhältnisse nach gleichmäsigen Grundsätzenzu ordnen und zwar so dringend, dass das Ergebniss der genauen, höchst um-fangreichen Erhebungen, Studien und Verhandlungen, welche über diese Verhält-nisse vom Minister des Innern angeordnet wurden, nicht abgewartet werden konnte.Deshalb wurde, mittelst Kaiserlichen Patents vom 17. März 1849, für die ganzeMonarchie, mit Ausnahme der Ungarischen und Italischen Kronländer, ein pro-