Deutsche Staaten — Gemeinde-Verwaltung.
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Aber manche Bestimmungen dieser Märzentschliessung waren unhaltbar und sieist deshalb durch die „Gemeinde-und Kreis-Ordnung“ vom 28. Februar 1850,mit Zusatz vom 25. August 1850; sowie durch die „Geschäftsordnung“ für dieGemeinderäthe“ vom 28. Februar 1850 ersetzt.
16. Königstaat Hannover.
Die Gesetzgebung über das Gemeindewesen, — früher verschiedenartig,lückenhaft und nicht ausreichend, — ist in den letzten Jahren ganz neu geordnet.Zunächst erging unter dem 1. Mai 1851 die Städteordnung, dann unter dem4. Mai 1852 das Gesetz, die Landgemeinden betreffend, wozu das Ministerial-Ausschreiben von demselben Tage gehört; endlich am 27. Juli 1852 ein Gesetzüber die „Amtsvertretung.“ Der Inhalt dieser Gesetze ist ein ehrendes Zeugnissfür den Grundsatz der Ilannover’schen Regierung, den Gemeindegliedern beiVerwaltung ihrer Angelegenheiten möglichst freie Bewegung zu gestatten. DieseGesetze gehören überhaupt, durch eine Menge zweckmäsiger Bestimmungen, zuden besten ihrer Art. — Die Haushaltsetats werden von allen Städten un-mittelbar veröffentlicht; auch machen einige Provinzialbehörden jahrweise Zu-sammenstellungen darüber. Eine allgemeine Darstellung für das ganze Königreichfehlt noch, wird aber hoffentlich ein Ausfluss der neuen Gemeinde-Ordnungenwerden. Aus den mir vorliegenden Einzelberichten tlieile ich Nachfolgendes überdie Haushalts-Ergebnisse mit:
Städtische Haushaltspläne im Land- Einnahmen Ausgaben.
drostei-Bezirk
Hildesheim laut Ab-
Thaler.
Thaler.
rechnung vom
Jahr 1850 ....
227326
216989
Desgleichen Berghauptmannschaft Klaus-
thal 1850 .
75086
66722
Stadt- und Landgemeinden in Ostfries-
land 1850
132689
—
(davon
die Landgemeinden 28792).
Thaler Gold und
Thaler Krt.
Thaler Gold
und Thaler Krl.
Stadt Hannover,
Etat für 1852 . . .
41253
253343
41253
254508
Göttingen, Etat
für
1853 .
5050
31973
2777
32716
Münden, „
1»
1851.
—
18223
—
25776
Lüneburg, „
n
1853 .
—
58727
—
64132
Hildesheim, „
t)
1853 .
563
40553
420
37274
Stade, Abrechn.
n
1851.
—
21791
—
24880
Verden, „
»
1852 .
—
19256
—
16639
Einbeck, Etat
»
1853 .
—
17900
—
17835
Hameln, „
n
1851.
—
19926
—
20675
Northeim, „
Y>
1852 .
—
17930
—
16928
Leer, „
1851.
—
13189
—
12519
17. Herzogthum Braunschweig.
Die Verordnung über die „Polizei- und Gemeinde-Verwaltung“ vom 26.März 1823, welche aber erst am 1. Oktober 1825 in Kraft trat und eine „All-gemeine Städteordnung“ vom 4. Juni 1834, sind durch die Landgemeinde-Ord-nung und die revidirte Städteordnung vom 19. März 1850 ersetzt. Eine lang-