Lauf. Nummer.
1092
Staats- und Gemeinde-Hansbalt.
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Staat.
Grossherzogth. Hassen.Grundrentenscheine d. Staats v.1. 5, 10, 35 und 70 Fl. (Ges.vom 30. Juli 1848)
Oder in Thaler Kourt.
Kurfürsteuth. Hessen.Staatskassensch. v. 1, 5 u. 20Thl.(Ges. v. 26/8/48 n. 24,13(49).
Horzogth. Nassau.
Noten der Herzogi. Nassau’schenLandesbank; (laut Gesetz vom10. Febr. 1849) . . . .
Oder in Thaler Kourt .Hannover (die Stadt).Bekanntmachung v. 8. Jan. 1847.
Herzogth. Braunschwelg
a. Bankzettel d. Braunschw.Leih-
hausanstalt ä Thlr. 15 u. 20.(Ges. v. 7. März 1842 u.Verord.v. 30(1(43 und 25/3(44) . .
b. Darlehensbankscheine ä Thlr.
1 und 5 (Ges. vom 4(5(48). .
Zusammen 10 .Grossherzogth. Mecklenburg-Schwerin:
Noten d. Eostocker Bank Ende1852(Stat. v. 27. Febr. 1850.)Konigst. Sachsen.
a. Staatskassenbillets von 1, 5 u,10 Thlr. (Gesetz v. 30(7(34,8/1 (38 , 23(12(37, 16/4(40,9(9(43, 18(0(46, 23/11(48) .
b. Eisenbahnscheine der Leipzig-Dresdner Eisenbahn - Gesell-schaft (Stat. §. 60) ....
c. Noten der Leipziger Bank 20,50 u. 100 Thlr., dgl. Bank,Kassenscheine, a Thlr. 100.Stat. v. 12(3(39, Ende 1852) .
d. Kreditscheiue der ChemnitzerStadtbank (Stat. v. 14(8(48).
e. Noten der Oberlausitzer Hypo-theken, auch Leih- u. Sparbankin Bautzen, ä Thlr. 5 u. dariib.(laut Dekr. v. 17/4(50) . . .
Zusammen 12. Thlr.
Geldbetrag desin DeutschenStaaten ausge-gebenen unver-
Sicherung des Werthesdes
zinsl. Papier-geldes.
Fl. rhein.
2,000000
1,142900
Papiergelde s.
Verpfändet zu deren Sicherung undzu allmähliger Tilgung sind die Til-gungsrenten, welche die Staatsschul-dentilgimgskasse für die von ihr denGemeinden zur Ablösung der Grund-renten vorgeschossenen Kapitalien vonzusammen 2,399032 Fl. noch für dieDauer von mehr als 40 Jahren jährJ.zu beziehen hat.
2,500000
(ohne die Notend. Leih- u. Kom-merzbank.)
Verpfändung einer gleichen SummeStaats-Ablösungs-Kapitalien, bei derLandeskreditkasse mit der Verpflich-tung der Rückzahlung von jährl. 50000Thlr. von 1852 an.
Annahme zum Nennwerth bei allenöffentlichen Kassen und Reservefondszur Baareinlösung.
1.000000
571400
200000
Verpfändung des Gesammt-Ver-mögens der Stadt ; Annahme und Um-wechselung zum Ncnnwerthe bei denStadlkassen; Umwechselungsfonds V-*des Betrages der Scheine, wovon tyain baarem Gelde und 4 /s in zinstragen-den Papieren.
Annahme u. Umtausch zum Nenn-werth gegen baares Geld, bei allenKreiskassen; Vermögen d. Leihhauses.
600000
400000
1,000000
448600
7,000000
Annahme bei allen öffentlichenKassen zum Ncnnwerthe und Umsatzbei den Auswechslungskassen gegenSilber.
Annahme zum Nennwerthe bei denKassen der Eisenbnhngesellschaft.
500000
!
4,127060
300000
500000
12,427000
Die ausgegebenen Banknoten dür-fen das Verhältniss von 3 zu 2 baarenFonds nicht überschreiten; Auswechs-lung gegen Silber bei den Banken, bin-nen 72 Stunden nach der Vorzeigung.
Die ausgegebenen Kreditscheinedürfen das Verhältniss von */3 d. haa-ren Fonds nicht übersteigen: die Stadt-gemeinde Chemnitz haftet f. d. Nenn-werth der umlaufenden Kreditscheineund für deren Einlösung in Silbergeld.
Verhaftung der bankverpfändetenGrundstücke und das Gesaramt-Vermö-gen der Bank, sodann der Landkreisder Überlausitz. Einlösung der Notenzum Nennwerth gegen haar; Kassen-best. mindest. i (i d* umlauf. Noten.
Veranlassung
der
Ausgabe.
Hat es
Zwang-
Umlauf
Ausscrord. Aus-gaben , namentlichauch zum Eisenb.-
Bau.
Nein.
Aussergew. Aus-gaben.
Nein.
Ausserordentlich.
Bedarf.
Nein.
Ausserord. Aus-gaben.
Nein.
Ausserord. Aus-gaben des Staats u.Darlehen zur Beför-derung d. Handels-und Gewerbe-Be-triebes.
Nein.
—
—
Aussergewöhnl,Ausgaben u. Mangelan Umlaufmitteln.
Nein.
Geldbedarf.
Nein.
Zweck der Bank.
Nein.
Desgl.
Nein.
Desgl.
Nein.