Königstaat Norwegen,
Bundestaat Schweiz.
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„ Kong er ig et Norges ökonomiske Tilstand i Aarene 1846 — 50, Christiania 1853“und „i Aarene 1851/4“ ; ist „Karstens, Topografisch-statistisches Handbuch„des Königreichs Norwegen, Lübeck 1854“ — zu empfehlen. Aus dem Berichteergiebt sich, dass die Reserve der Staatskasse Ende 1853: 2,000000 Spe-zies betrug, wovon 230000 ein Rest der Anleihe von 1851; dass die Staats-schuld von 3,584200 Spezies Ende 1850 auf 4,580700 Spezies Ende 1853gestiegen war, in Folge der (behuf der Eisenbahnanlage und Gründung derHypothekenbank) im Jahre 1851 aufgenommenen Anleihe. — Auch der Nor-wegische Storthing hat 3 /± Mill. Spezies zu Kriegsrüstungen bewilligt. Die Nor-wegische Kriegsflotte zählt 2 Fregatten, 4 Korvetten (darunter eine Schrau-benkorvette), 1 Brigg, 3 Schooner und 5 kleine Dampfer; daneben eine Ruder-flottille von 120 Kanonenbooten. Das Ganze führt nicht mehr als 358 K. ein-gerechnet natürlich Koronaden, Haubitzen u. s. w. Auf der Werfte bei Hortenliegen eine Dampffregatte, der „St. Olaf“ und eine Dampfkorvette. Die festeMannschaft beträgt 500 Mann, ausgeschrieben werden 46,800 Mann — ein ge-wiss ganz verkehrtes Verhältniss, wenn es richtig mitgetheilt ist, da 10 Mannauf die Kanone das höchste ist, was eine Flotte braucht. Es mag sein, dass mandie Ruderflotte mit so viel Ruderern bemannt, dass die Zahl voll wird; dochdas macht den Fehler zwar nothwendig, aber doch nicht geringer. Auf dieseMannschaft nämlich hat Norwegen nur folgendes Offizierpersonal: 1 Admiral,1 Kommandeur, 2 Kommandeurkapitäne, 14 Kapitäne, 13 Kapitänlieutenants und61 Lieutenants.
10. Bundestaat Schweiz.
Sehr gute Quellen sind die „Amtl. Sammlung der Schweizer Gesetze“ unddas „Schweizer Bundesblatt“. Im Register des Bundesbl. für 1853 können z. B.die finanziellen Einrichtungen nachgeschlagen werden; das Reglement für dieFinanz-Verwaltung steht in der amtl. Samml. 1853, III. S. 16; das Gesetz überDarleihen aus eidgen. Fonds, daselbst S. 6; die Staatsrechnung von 1852 be-treffen „Bundesbl. 1853, II. S. 802 und 848; die Bewilligung ausserordentl.Kredite an den Schw. Bundesrath für 1853, daselbst III. S. 287; das Budgetfür 1854 betreffend: Amtl. Samml. 1853, III. S. 604 und Bundesbl. 1853, II.S. 862. — Auch die in Zürich erscheinende „Schweizer Handels- und Gewerbe-„Zeitung“ enthält gelegentlich hierher gehörige Mittheilungen, z. B. über dieeidgenossensche Staatsrechnung von 1853, im Jahrg. 1854, Nr. 17. Nach demBundesvertrag von 1815 bestanden die gewöhnlichen Einnahmen der Bundes-kasse, in den Zinsen des Kriegsschatzes und in den Grenzabgaben. Im Jahre1847 betrug jene Zinseneinnahme 113000 Livres (zu etwa IV 4 Franken), dieZolleinnahme 273000 Livres, zusammen also 386 Livres. Die Ausgaben jenerZeit bestanden: im Bedarfe der Zentralkasse 65000 Livres und der Militärkasse258000 Livres; der Mehrbedarf wurde durch Beiträge der Kantone gedeckt.Bis 1848 war ein Kriegsschatz von mehr als 2 Mill. gesammelt. Im Art. 39der neuen Bundesakte wurde bestimmt, dass die Ausgaben des Bundes