Einwendungen dagegen. 1085
thcilig. Man habe nämlich schon Fälle beobachtet, in wel-chen der Erdboden positiv und die Gewitterwolke negativelektrisch gewesen sind. In einem solchen Falle werde abereine Explosion durch einen untern Zuleiter erleichtert undbefördert werden, weil dadurch ein gröfserer Andrang derpositiven Elektricität nach dem der Wolke am nächsten ste-henden, folglich gefährlichsten Puncte bewirkt werde. Die-ser Einwand scheint uns indessen ganz grundlos, denn wennauch die positive Ladung der Erde als eine abgeleitete vonder Wolke, die allein freie Spannung hat, während jenevolkommen latent ist, zu betrachten wäre, so wird auchhier die erste Entladung von der Wolke ausgehen. Ueber-haupt kann man als Grundsatz aufstellen t dafs jede Ablei-tung, die gegen die Zerstörungen des Blitzes in der Richtungabwärts schützt, auch glcichmäfsig in der Richtung aufwärtsschützen müsse, da die Metalle ihr Leitungsvermögen inallen Richtungen gleichmäfsig zeigen. Unsers Dafürhaltensbleibt der Hauptirrtlium Bodde’s immer der, dafs er demStreben nach Ausgleichung die lothrechte Richtung anweist,was gegen alle Erfahrung bei künstlichen elektrischen Ver-suchen und bei Gewittern streitet.
Was die Mitbefangenheit eines Gebäudes und der Gegen-stände in demselben in die elektrische Entzweiung und dieNothwendigkeit eines besondern Schutzes gegen dieselbe be-trifft, so wird jene immer nur einen höchst unbedeutendenTheil der ganzen , durch die Atmosphärenwirkung der Ge-witterwolke bewirkten Ladung ausmachen, welche letzteresich vorzüglich auf die Oberfläche der Erde bezieht, welche'durch einen einfachen Zuleiter von hinreichender Capacitätstets ihre vollkommene Ausgleichung, wie die Erfahrunglehrt, findet. So wenig jemals ein Ilaus, die Gegenstände'in demselben, seine Bewohner, Schaden gelitten haben, wennin das zunächst angrän2endc der Blitz cingeschlagen hat, un-geachtet jenes Haus doch gewifs in eben so grofser Mitbefan-genheit durch die über beide als gleichmäfsig schwebend an—zusehende Wolke sich befunden haben müfste, als das Haus,welches vom Blitzstrahle unmittelbar getroffen wurde, sowenig kann man die Beschädigungen, die sich in dein Letz-teren ereignen, von der Mitbefangenheit desselben herleiteir,