Band 
Erster Band.
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Geschichte der alten Welt.

Sndra'o als eine schwere Sünde verboten ist, sie zn lesen oder auchnur beim Lesen derselben zuzuhören. Selbst die vorgeschriebenenReligionshandlungen sind für jede Kaste verschieden, nnd es istsogar geboten, daß jeder sich auf die Pflichten seiner Kaste beschrän-ken und nicht so anmaßend sein solle, die der höheren ausübenzu wollen.

Die Bramanen haben nach dem Gesetzbuche Menu's haupt-sächlich das Lesen und Erklären der Deda's und die gottesdienst-lichen Verrichtungen als ihren Berns im Leben anzusehen. IhreLändereicn sollen deswegen frei von Abgaben sein, sie haben dasRecht Almosen anzunehmen, während die andern Kasten nur Al-mosen geben dürfen, und zum bloßen Zweck der Erwerbung ihresLebensunterhalts erlaubt ihnen jenes Gesetzbuch, auch Ackerbau, Vieh-zucht, Handel und andere Beschäftigungen zu treiben. Sie sindkeineswegs insgesammt Priester, sondern sehr viele von ihnen tretenals Kaufleute, Krieger, Ärzte und Staatsbeamte auf. Viele vonihnen sind Lehrer, oder beschäftigen sich blos mit dem Studium derWissenschaften. Was sie jedoch auch treiben mögen, stets haben sievor Allein darauf Acht zu geben, daß sie die vielen für ihre Lebens-weise und ihr Verhalten gemachten Vorschriften genau erfüllen,indem darauf ein großer Theil ihres Ansehens beruht, und jedeVernachlässigung dieser Pflichten durch harte Büßnngen gut gemachtwerden muß. Sie dürfen z. B. kein Geschöpf tödten, ausgenom-men zum Behufe des Opferns, sie dürfen mit niemand aus einerander» Kaste essen, sie müssen häufiger als Andere sich waschen u.dgl.m.Sie zerfallen ihrer Abkunft nach in verschiedene Klassen; der Gradder ihnen erwiesenen' Ehrerbietung aber hängt hauptsächlich vonihrer Beschäftigung ab: die größte Achtung genießen diejenigen, welchesich die Erklärung der Vcda'S zu ihrem Hauptberufe gewählt haben.Die Kaste der Krieger hatte ursprünglich die Vertheidigungdes Landes zu ihrer Lebensaufgabe, in späteren Zeiten wurde aberdas Heer auch aus den übrigen Theilen des indischen Volkes zu-sammengesetzt. Außerdem bestand seit alter Zeit der Grundsatz, daßaus der Kricgerkaste die Fürsten des Landes genommen werdensollten; dieser wurde aber nicht immer befolgt, und es kommen inder indischen Geschichte auch Fürsten aus den beiden andern höhe-ren Kasten, ja sogar aus der der Sudra's vor. Die Maisch a's