210 Geschichte der alten Welt.
die mitwirkende Meinung des Volkes gestützt. Der Staat wargleichsam nur eine kriegerische Vereinigung rüstiger Männer, welchein die zwei Klassen der Edeln und Unedeln zerfielen, und einenHäuptling an ihrer Spitze hatten. Dieser war in seinen Be-schlüssen an die Zustimmung des Adels gebunden, und mußte beiwichtigen Angelegenheiten auch das übrige Volk um Rath fragen.
Der König war nur der Erste der Edeln, und hatte blos alsOberpriester und Anführer im Kriege solche Herrscherrechte, welchenicht zugleich der Adel mit ihm theilte. Deshalb kam bei ihm, wenner als eigentlicher Herrscher eine Bedeutung vor diesem voraushaben wollte, Alles auf seine Persönlichkeit an: er mußte durchReichthum, Körperkraft, Tapferkeit, Einsicht und Erfahrung alleAnderen überragen. Der König brachte den Göttern die Opferfür die Gesammtheit dar, und leitete die religiösen Festlichkeiten.Er saß auch zu Gericht, aber meistens zugleich mit erfahrenenGreisen aus dem Avel, sowie eigentlich nur als entscheidenderSchiedsrichter und als Schützer des Schwächeren gegen den Stärke-ren; denn ohne daß ein Kläger auftrat, wurde kein Vergehen vorden öffentlichen Richterstuhl gezogen. Der König hatte die Pflicht,die Gesandten anderer Staaten in sein Haus aufzunehmen undüberhaupt die Fremden zu bewirthen. Seine Einkünfte bestandennur in freiwilligen Geschenken seiner Unterthanen, in einem größe-ren Antheil an der Kriegesbeute und in dem Ertrag gewisser ihmangewiesenen Ländereien. Die einzigen Abzeichen seiner Würdewaren das Scepter oder der Herrschcrstab und die ihm voran-gehenden Herolde. Er nahm bei allen Versammlungen und Fest-lichkeiten den ersten Sitz ein, und erhielt bei den Opfermahlzeiteneine doppelte Portion Speise und Trank. Er wurde zwar stetsmit Ehrerbietung gegrüßt und angeredet, man verkehrte aber außer-dem mit ihm ebenso wie mit jedem anderen Edeln, und von denorientalischen Formen der Huldigung und Ehrfurcht gegen Königewar schon bei den ältesten Griechen keine Spur zu finden.
Der Adel bestand aus den Männern gewisser Familien, denenman besondere Kraft und Gewandtheit als angeborene Vorzügezuschrieb, und die durch stete ritterliche Übungen diese zu erhaltenund auf dem Schlachtfeld zu bewähren strebten. Sie nahmen, wieschon bemerkt wurde, vorzugsweise an der Regierung Theil. Die