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Erster Band.
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Griechen. Sparta vor den Perser-Kriegen.

Hitze ruhig ertragen lernen, und sich daran gewöhnen, Körper-schmerzen mit Gleichmuts» zu erdulden. An einem bestimmten Tagedes Jahrs wurden die Jünglinge bis auf das Blut gegeißelt, undes war ein großer Schimpf für sie, wenn sie dabei auch nur eineMiene verzogen: manche sollen bei dieser Gelegenheit todt nieder-gestürzt sein, ohne einen Laut von sich zu geben. Man erzählt,daß, um sie an List zu gewöhnen, es ihnen erlaubt gewesen sei,bei ihren Mahlen sich größere Portionen zu stehlen, im Fall siedies unbemerkt thun konnten. Auch wurde als Kriegsübung vonZeit zu Zeit die sogenannte Krppteia oder Hclotcn-Jagd gehalten:die Jünglinge mußten nämlich, in Schlupfwinkel versteckt, über dievom Felde heimkehrenden Heloten herfallen, sie verfolgen und zutodten suchen.

Die Erziehung der Mädchen war von demselben Geiste ge-leitet, wie die der Knaben. Ob auch sie den Eltern entzogen wur-den, wird uns nicht gemeldet; doch ist das Entgegengesetzte wahr-scheinlicher. Auch ihre Erziehung bestand hauptsächlich in Leibes-übungen, namentlich in dem Laufen, dem Schwimmen, dem Werfenmit dem Diskus oder einer Scheibe und selbst in der Handhabungder Lanze; und auch sie mußten sich an die Erwägung von Schmer-zen gewöhnen. Ihre Erziehung hatte nur den Zweck, sie zu kräft-igen Müttern und männlich gesinnten Frauen zu machen; für dieEntwickelung der zärteren Empfindungen des Herzens und für ei-gentliche Weiblichkeit war Sparta keine Stätte. Diese war daherdort ebensowenig zu finden, wie das Familienleben, welches theilsdurch die Beschaffenheit der weiblichen Bildung, theils durch dieöffentliche Erziehung der Knaben und durch daö Zusammenlebender Männer unmöglich gemacht war.

Dies sind die wichtigsten Gesetze und Einrichtungen, welchevon Lpkurg's Zeit an in Sparta bestanden. Sie waren nicht nie-dergeschrieben, und Lykurg soll sogar verboten haben, irgend einGesetz niederzuschreiben, damit dasselbe keine bloße Form, sonderngleichsam ein allen Bürgern bewußt bleibender Theil der Volks-sitten sei. Die Lykurgische Verfassung blieb fast ebenso lang be-stehen als der spartanische Staat selbst. Sie ging jedoch, gleichder ritterlichen Verfassung des deutschen Mittelalters, zuletzt in