Band 
Erster Band.
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Griechen. Athen vor den Perser-Kriegen. zgg

schlagte über alle Angelegenheiten des Staats, ehe sie zurBeschluß-nahme an die Volksversammlung gebracht wurden. Für sich alleinkonnte er zwar auch Verordnungen machen, allein diese galten nurfür das Jahr seiner Amtszeit. Der zehnte Theil des Senats bil-dete einen Ausschuß desselben, aber so, daß dessen Mitglieder allefünf- oder sechsunddreißig Tage wechselten, und so nach und nachalle Senatoren in denselben kamen. Dieser Ausschuß hieß diePrytanie und seine Mitglieder die Prytanen. Er hatte dielaufenden Geschäfte zu verwalten, und war den größten Theil desTages über in einem besonderen Gebäude, das Prytaneum ge-* nannt, versammelt, um bei allen Verkommenheiten sogleich gegen-wärtig zu sein. Deshalb speisten die Prytanen auch daselbst auföffentliche Kosten, zugleich mit einigen der Beamten und mit den-jenigen Bürgern, welchen für ihre Verdienste um den Staat dasRecht dazu als eine besonders hohe Ehre gewährt worden war.Durch das Loos wurde einer der Prytanen zum Präsidenten derPrytanie und des Raths ernannt, aber immer nur für Einen Tag;dieser hatte das Staatssiegel, sowie die Schlüssel zum Schatze undzum Archiv des Staats in seiner Verwahrung. .

Die Staatsbeamten wurden von der Volksversammlungernannt, und zwar theils durch Wahl, theils durch das Loos. Vordein Antritt ihres Amtes mußten sie sich einer Prüfung unterwerfen,welche ihrem Zwecke nach der der Rathsherren ähnlich war; ebensomußten sie nach der Beendigung ihres Amtes Rechenschaft über ihreVerwaltung ablegen. Übrigens waren die Staatsämter Ehren-stellen und wurden unentgeltlich verwaltet. Die wichtigsten Beamtenwaren die neun Archonten, welche nur aus der ersten Klasse derBürger gewählt wurden. Sie hatten früher an der Spitze derRegierung gestanden, verloren aber durch die Solonische Verfassungdiese Stellung an die Prytanen, und behielten nur noch die frühereEhre und einen sehr beschränkten Theil ihres ehemaligen Geschäfts-kreises. Der erste Archonte, nach welchem fortwährend das Jahrbenannt wurde, hatte hauptsächlich die Gerichtsbarkeit über Ehe-,Testaments- und Vormundssachen. Vor den zweiten gehörten vor-züglich die religiösen Angelegenheiten. Der dritte oder der Pole-march hatte zwar noch einigen Antheil an der Leitung des Kriegs-wesens, welche der Hauptsache nach den zehn Strategen oder Ge-