Band 
[Fünfzehnter Band.]
Seite
287
JPEG-Download
 

Holland zur Zeit Wilhelm's II.

287

Vorschlage; man hatte aber doch von Seiten der Republikaner schonÜbeln Willen gezeigt. Ärger ward es, als man mit dem Gedankenumging, das Verhältniß der künftig zu unterhaltenden See- undLandmacht zu bestimmen. Die Republikaner, welche nur an Handelund an Seemacht dachten, behaupteten, Alles von England, nichtsvon Spanien und wenig von Frankreich zu fürchten zu haben. Siewollten also, um Kosten zu ersparen, einen Theil des stehenden Heeresentlassen haben. Darauf bestanden außer der Stadt Amsterdam be-sonders die Staaten von Holland, welche über die Hälfte zu denAbgaben beitrugen und deshalb auch, als der Zinsfuß der ganzenStaatsschuld herabgesetzt werden sollte und darüber ein großes Ge-schrei erhoben ward, ein Kapital niederlegten, damit, was nachherniemand verlangte, allen denen, welche ihr Geld zu dem herabge-setzten Zins nicht hergeben wollten, ihr Kapital zurückgezahlt werde.

Diese ganz demokratisch-republikanischen Staaten von Hollandzeigten sich, als 1650 die Entlassung der Truppen zur Sprache kam,sehr unfreundlich gegen den Prinzen Wilhelm, welcher von denGencralstaaten unterstützt wurde. Sie bestanden nicht nur darauf,daß das stehende Heer um eine ganz unbedeutende Zahl kleinerwerden solle, als ihr General-Kapitain vorgeschlagen hatte, sondernsie zeigten zugleich auch ganz offen, daß sie ihn für fähig hielten,die Truppen gegen die Verfassung zu gebrauchen. Der General-Kapitain verlangte nämlich, daß die Reduction gleichmäßig alleRegimenter treffen solle, ohne Rücksicht darauf, von wem dieselbenin Sold genommen worden seien; die Staaten von Holland wolltendagegen diese Reduction blos auf die fünf Regimenter franzö-sischer Infanterie, sowie auf die fünf englischen, die drei schottischen,die drei deutschen und die fünfzehn flämischen beschränkt haben. DieStaaten von Holland suchten gegen den Prinzen und gegen dieGeneralstaaten den Grundsatz durchzusetzen, welchen Friedrich Hein-rich aus dem Kongreß in Münster hatte gelten lassen, daß nämlichdie Souverainität bei den Staaten der einzelnen Provinzen, nichtblos bei der Gesammtheit sei. Sie handelten daher, ohne sich andie Gegenvorstellungen des Staatsrathes und des Prinzen zu kehren.Sie ließen nämlich, nach langem Streiten mit dem Staatsratheund dem Prinzen, den einzelnen Hauplleuten der erwähnten Regi-menter sagen, daß sie gegen Juli (1650) die Soldaten jeder Com-