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Frankreich. Ludwig XIV. und die Hugenotte».
Strafen belegt. Den Hebammen wurde befohlen, reformirten Kin-dern die katholische Taufe geben zu lassen, katholischen Franzosender Übertritt zur protestantischen Religion bei Lebensstrafe untersagt,und Heirathen zwischen Protestanten und Katholiken verboten. Kei-nem Protestanten sollte ferner ein Staatsamt oder eine Einnehmer-stelle gegeben werden, und auch den Vasallen, welche Gerichtsbarkeithatten, ward untersagt, Protestanten anzustellen. Sogar städtischeÄmter sollten künftig nur mit Katholiken besetzt werden. Einemprotestantischen Orte nach dem anderen wurde die Erlaubniß derfreien Religions-Übung entzogen, so daß 1680 schon dreihundertOrte derselben beraubt waren. Die über die Widerspenstigen ver-hängten Plagen veranlaßten in Vivarais, in der Dauphins und inden Cevennen bedeutende Unruhen, welche nachher grausam bestraftwurden und Hunderte von Pfarrern auf die Galeeren brachten.Im August 1684 bediente sich Foucauld der Soldaten, die ihm zueinem Einfalle in Spanien anvertraut worden waren, um in Bearnden reformirten Gottesdienst, den man schon vorher aus fünf Ortebeschränkt hatte, ganz auszurotten und die sämmtlichen Bewohnerbis auf sehr wenige zur Unterschreibung des katholischen Glaubens-bekenntnisses, denn diese genügte, militärisch zu zwingen. DiesesVerfahren, für welches Foucauld von Louvois und dem Könige ge-lobt wurde, gab Veranlassung, daß der grausame Kriegs-Minister,wiewohl ohne Wissen des Königs, das unter dem Namen derDragonaden bekannte militärische Zwangsmittel anwenden ließ.Es wurden also im Süden, wo die Zahl der Protestanten großwar, diese auf dieselbe Weise zum Papismus gezwungen, wiePhilipp II. von Spanien die Mohammedaner zum Christenthum ge-zwungen hatte (s. Th. XIII., S. 18 fs.). Languedoc, Guyenne,Angoumois, Saintonge und Poitou wurden der Willkür der Sol-daten preisgegeben, bis die reformirten Einwohner ein katholischesGlaubensbekenntniß unterschrieben hatten; und wenn sie dann nichtdie katholischen Ceremonien mitmachten, so fielen sie der unerhört grau-samen Kriminal-Zustiz der fanatischen Parlamente anheim.
Am 22. Oktober 1685 ward endlich ein Edier vom Könige erlassenund vom Pariser Parlament registrirt, welches die ganze Betriebsam-keit von Frankreich nach Holland und England, sowie nach Branden-burg und in andere Gegenden von Deutschland trieb. In diesem