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[Fünfzehnter Band.]
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England. Letzte Zeit Jakob's II. 597

der Test-Acte zu bewegen, und beschloß aus eigener Machtvoll-kommenheit zu handeln.

Als der König diesen Weg Einschlug (1686/87), suchten un-zählige Engländer, die sich in ihren Rechten gekränkt fühlten, Zufluchtund Schutz in den Niederlanden, von wo Wilhelm III. dnrchseine Vertrauten Fagel, Halwyn und Bentinck schon längsteine geheime Verbindung mit der unzufriedenen Aristokratie vonEngland unterhielt. Dort standen sechs englische Regimenter,welche von England Sold erhielten, aber in holländischen Dienstenzurückgeblieben waren. Diesen widmete sowohl Jakob, als seinSchwiegersohn, sobald sie mit einander entzweit waren, ihre Auf-merksamkeit. Jakob entließ alle Officiere, die ihm verdächtig waren,.,und wollte andere an ihre Stelle ernennen; sein Schwiegersohnwidersetzte sich zwar ihrer Entlassung nicht, ernannte aber selbstneue, und nahm auch die 'von Tprconnel in Irland entlassenenProtestanten in die sechs Regimenter auf.

Endlich erließ Jakobs da niemand 'etwas von einer Aufhebungder Test-Acte wissen wolltej, im April 1687 die sogenannte Jndul-genz-Erklärung (äeclaration ok inüulAenco), in welcher Lüge undVersassungs-Verletzung beim ersten.Blicke nicht zu verkennen waren.Er sicherte nämlich in derselben nach Art der Jesuiten mit Wortendasjenige zu, was er nachher in der That verweigerte. Er wolle,erklärte er, die englische Staatskirche (e8tsbli8lieä cllurcll) stetsim Genusse ihrer gesetzlichen Rechte schützen. Gleich darauf abererklärte er, daß er aus eigener königlicher Gewalt, ohne Volk undParlament zu fragen, eine ganze Anzahl von Gesetzen, welcheKönig und Parlament gegeben hatten, aufheben wolle. Es wurdennämlich zuerst alle Strafverordnungen gegen diejenigen aufgehoben,welche die englischen Kirchengesetze nicht beobachteten (die Non-Conformisten). Dann wurde allen römischen Katholiken undprotestantischen Nicht-Anglikanern erlaubt, ihren Gottesdienst öffent-lich zu halten, und den Unterthanen bei Strafe des höchsten Mis-fallenö jede Störung einer gottesdienstlichen Versammlung untersagt.Außerdem wurden ohne Weiteres alle parlamentarischen Gesetzeaufgehoben, durch welche irgend ein religiöser Act oder eine Er-klärung erforderlich gemacht sei, um ein Civil- oder Militär-Amtbekleiden zu können.