Band 
[Achtzehnter und neunzehnter Band.]
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Frankreich. Ermordung des Herzogs von Eughien. 39

als Gebieter und Leiter der Staaten anerkennt. Bonaparte selbstrechtfertigte sich in einem am Tage der Hinrichtung gehaltenenKabinets-Rath auf eine solche Weise, daß man sieht, wie wenig erselbst an die von ihm vorgebrachten Gründe glaubte. Seine ganzeUmgebung hat sich nachher rein zu waschen gesucht und alle Schuldauf ihn allein gewälzt; es steht aber fest, daß Bonaparte von diesenMännern damals wie immer dahin geleitet wurde, wo sie ihn habenwollten.

Bei dem Processe gegen Cadoudal, Pichegrü und ihre Mit-schuldigen hatte man den Vortheil, offen verfahren zu können. Nurentstand in Betreff Moreau's eine große Verlegenheit, weil dieserzwar eingestand, mit Pichegrü zwei Zusammenkünfte gehabt zu haben,aber nicht der Theilnahme an der Verschwörung, sondern nur derMitwissenschaft überführt werden konnte. Eine andere Verlegenheitbereitete der plötzliche Tod Pichegrü's. Dieser ward nämlich am6. April in seinem Gefängnisse erdrosselt gefunden, und obgleich vonGerichts wegen sehr ausführlich und gründlich bewiesen wurde, daßer sich selbst umgebracht habe, so wollte doch niemand daran glau-ben. Die Schlußverhandlungen über den Proceß der Verschworenenwurden erst nach der Errichtung des Kaiserthums begonnen, wiewenn die Franzosen durch den neuen Pomp über die blutige Bestra-fung politischer Verbrecher und über das willkürliche Verfahrengegen Freigesprochene getröstet werden sollten. Die Angeklagtenwurden zwar weder vor eine Militär-Commission, noch vor einSpecial-Gericht gestellt; man ließ aber durch ein eigenes Gesetz dasverfassungsmäßige Geschwornengericht für diesen Fall ausschließen,und übertrug den Proceß dem Kriminal - Gerichtshöfe des Seine-Departement. Ebenso wurden durch ein anderes Gesetz, welchesrückwirkende Kraft erhielt, die Strafen für Cadoudal's Mitschuldigefestgesetzt. Auch dursten die Zeitungen nur einseitige Berichte überdie Proceß-Verhandlungen mittheilen.

Bonaparte mußte jedoch bei Gelegenheit dieser Verhandlungenerfahren, daß sich in Frankreich nicht nur ein Rest von ächt republi-kanischer Gesinnung erhalten habe, sondern daß es auch nochRechtsgelehrte gebe, welche dieses ehrenden Namens würdig seien.Das Gericht verurtheilte am 10. Juni zwanzig der Angeklagten zumTode und fünf, unter denen auch Moreau war, zu mehrjähriger