Band 
[Achtzehnter und neunzehnter Band.]
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48 Geschichte der neueren Zeit.

Hast; zweiundzwanzig sprach es ganz frei. Bonaparte und seineUmgebung hatten Moreau's Verurteilung zum Tode eifrig betriebenund, um sie durchzusetzen, im Voraus die Begnadigung versprochen.Das Publikum hatte aber entschieden und selbst drohend für MoreauPartei genommen. Fünf Richter waren geneigt gewesen, dem neuenKaiser zu Gefallen zu handeln; die sieben anderen dagegen hatten,trotz der zugesicherten Begnadigung Moreau's, allen Kabalen mitFestigkeit widerstanden, und einer von ihnen (Clavier) hatte dieschöne Antwort gegeben: „Aber wer begnadigt uns denn?" Freilichhatten auch diese Männer, im Gedränge zwischen dem neuen Herr-scher und der öffentlichen Meinung, das Recht mit der Politik ver-einbaren zu müssen geglaubt. Sie hatten nämlich Moreau zwarals Mitwisser der Verschwörung für schuldig erklärt, aber nicht demGesetze gemäß die Todesstrafe, sondern nur zweijährige Haft gegenihn erkannt.

Da die ungeheueren Kosten des Processes allen Verurtheiltensolidarisch aufgeladen wurden und Moreau allein ein angreiflichesVermögen besaß, so fiel dieser durch den über ihn gefällten Spruchder Gnade des ersten Consuls anheim. Moreau hatte sich schonwährend der Untersuchungshaft seiner selbst unwürdig gezeigt. Erhandelte auch nach seiner Verurtheilung gegen die Pflichten, die ersich selbst und seiner Stellung schuldig war; denn er nahm Bona-parte's Gnade an, welche seine Gattin mit seiner Zustimmung erflehthatte. Bonaparte erließ ihm die Gefängnißstrafe und einen Theilder Proceß-Kosten; Moreau mußte sich aber dafür verpflichten, nachNordamerika zu gehen und nicht wieder zurückzukehren. Von denübrigen Verurtheilten ließ Bonaparte nur zwölf hinrichten. Dagegenbeging er das schreiende Unrecht, die Freigesprochenen auch fernergefangen halten zu lassen. Einer von ihnen, Sol de Grisolles(s. Lh. XVIl., S. 487), blieb sogar zehn Jahre lang in harterHaft, und wurde erst 1814 in Folge des Sturzes Bonaparte's be-freit. Bonaparte handelte also nach dem orientalischen Grundsätze,daß in Monarchieen Gesetz und Recht ganz der Willkür des Herr-schers anheim gegeben seien, obgleich er gerade bei Gelegenheit diesesProcesses hätte einsehen können, wie unzuverlässig und unzureichendder Schutz sei, welchen Polizei, rohe Gewalt und freche Zeitungs-Lügeeiner Regierung gewähren können. In dem ganzen Verlaufe dieser