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Frankreich. Bonaparte und Holland.
sie nicht nur französische Truppen ernähren, kleiden und besolden,sondern sich zugleich auch gefallen lassen, daß jede politische Ver-änderung in Paris eine Umgestaltung ihrer Verfassung nach sichzog (s. Th. XVII., S. 393 — 395., 433 s. und 465 — 467). Auchdie 1798 eingeführte Verfassung wurde, nachdem man in Frankreichdas Consulat gegründet hatte, im Oktober 1801 wieder umgeändert.Die Holländer selbst baten damals den ersten Consul um eine Ver-besserung derselben. Dieser würde ihnen die in Frankreich einge-führte Constitution gegeben haben, wenn nicht der frühere AdvokatSchimmmelpenninck, den er zu Rathe zog, ihn abgehalten hätte,den Holländern eine absolute Einheit und eine monarchische Re-gierung aufzudringen. Durch den Einfluß dieses Patrioten wurden1801 die alten Provinzen unter dem Namen Departements wieder-hergestellt und die Regierung nicht einem Präsidenten, sondern eineraus zwölf Personen bestehenden Behörde übertragen. Dessenungeachtetdiente diese Änderung nur dazu, die Holländer an monarchische For-men zu gewöhnen, und die batavische Republik blieb nach wie vorein von französischen Truppen besetzter Vasallen-Staat, welcher vonseinem sogenannten Bundesgenossen ausgebeutet ward.
Die Schweiz oder, wie sie seit 1798 hieß, die helvetischeRepublik war zu arm geworden, um eine Monarchie bilden oderdie Habsucht eines Nachbarn reizen zu können; sie war aber durchihre Lage zwischen Frankreich und der Lombardei, sowie durch dieStreiter, die sie für Geld liefern konnte, dem ersten Consul wichtig.Sie wurde daher ebenfalls fest an Frankreich geknüpft. Dies ge-schah auf eine für Frankreich vortheilhafte und für die Schweizervorerst wenigstens nicht nachtheilige Weise. Auch sind alle Parteiendarüber einverstanden, daß die von Bonaparte ertheilte Verfassungheilsamer war, als diejenige, welche der Schweiz 1815 durch dieAlliirten gegeben wurde.
Die Revolution von 1798 war, obgleich die Macht der Ge-wohnheit, die alten Vorurtheile und die Franzosen das Land nichtzur Ordnung und Ruhe kommen ließen, die wohlthätigste Erschüt-terung gewesen, welche die Schweiz je erlitten hat; denn seit der-selben gab es dort keine Unterthanen, keine Privilegien und keineherrschenden Familien mehr (s. Th. XVII., S. 435 — 438).Nachdem die Zwietracht bis Ende 1799 fortgewährt hatte, beschloßSchloffer'ö Weltgcsch. f.L. d.V.xvm. 4