Band 
[Achtzehnter und neunzehnter Band.]
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Deutschland. Der Reichs-Deputatious-Hauptschluß. 5g

Februar 1803 die Entscheidung des Ausschusses oder der sogenannteReichs-Deputations-Hauptschluß zu Stande. Dieser wurdeam 24. März vom Reichstage genehmigt.

Da das deutsche Reich selbst schon nach drei Jahren unterging,so bedarf es hier nur der Erwähnung der Hauptveränderungen,welche in Folge des Reichstags-Beschlusses von 1803 vorgenommenwurden. In Betreff der Reichsverfassung ist hervorzuheben, daßzwei geistliche Kurfürstenthümer (Köln und Trier) ganz aufgehoben,und dagegen vier neue weltliche Kurfürstenthümer, Salzburg, Wür-temberg, Baden und Hessen-Kassel, geschaffen wurden. Der Kur-fürst von Mainz, Karl Joseph von Erthal, hatte den CoadjutorKarl von Dalberg zum Nachfolger gehabt, und dieser erhieltunter dem Titel Kur-Erzkanzler anstatt der hunderteinundsiebenzigOuadratmeilen des ehemaligen Erzstiftes Mainz ein Land von vier-undzwanzig Ouadratmeilen, welches aus dem Fürstenthum Aschaffen-burg und aus den Reichsstädten Wetzlar und Regensburg bestand.Ob Dalberg, welcher einer der größten Anbeter Napoleon's warund blieb, diese Begünstigung seinem persönlichen Verhalten und derdiplomatischen Hülfe, welche Bonaparte gegen Ostreich erwartete,verdankte, lassen wir unentschieden. Einen Fürsprecher hatte erjedenfalls an seinem Neffen, dem nachherigen Napoleonischen Her-zog von Dalberg, welcher damals badischer Gesandter in Pariswar und als Freund Talleprand's gegen das Reich kabaliren half.Übrigens wurde außerdem noch durch päbstliche Machtvollkommen-heit das Primat der deutschen Kirche, welches auf Mainz geruhthatte, neu bestätigt und Regensburg zum Sitze desselben bestimmt.Durch die mit den Kurwürden vorgenommenen Veränderungen warddas Kurfürsten-Collegium von Östreich getrennt; denn unter denzehn Mitgliedern, aus welchen dasselbe fortan bestand, waren vier(der Kur-Erzkanzler, Vaiern, Würtemberg und Baden) französischund eines (Hessen) preußisch gesinnt.

Vertheilt wurden alle geistlichen Güter mit Ausnahme einesStückes vom bisherigen Erzstift Mainz, sowie der Besitzungen desdeutschen und des Malteser Ritterordens, deren Großmeister auchihren Platz im Fürstenrathe behielten. Von den einundfünfzigReichsstädten, die es damals noch gab, wurden fünfundvierzig indie Entschädigungsmasse geworfen, so daß nur sechs (Hamburg,