Band 
[Achtzehnter und neunzehnter Band.]
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Frankreich. Innere Angelegenheiten 1807 und 1808. jkt

des Senats, Lacepöde, sich bei Napoleon's Rückkunft von Tilsitnicht geschämt hatte, ihn mit Aussprüchen von folgender Art zu be-grüßen: man könne den Kaiser nicht mehr gebührend preisen; seinRuhm sei zu erhaben; nur wenn es möglich wäre, in der weitenEntfernung der Zukunft einen Standpunkt einzunehmen, würde mandie unermeßliche Höhe, zu der Napoleon sich erhoben habe, auffindenkönnen; auch während seiner Abwesenheit aus Frankreich habe erallein die Verwaltung des Staates geleitet, und zwar nicht blos imGanzen und Allgemeinen, sondern auch in Betreff ihrer einzelnstenTheile u. dgl. m.

Wie Napoleon die Einrichtungen zertrümmerte, durch welche seit1789 der Nation ein Antheil an der gesetzgebenden Gewalt gesichertworden war, so verhalf er auch dem in der Revolution untergegan-genen Ritter- und Herrenstande, den er seit 1802 wiederherzustellenbegonnen hatte, wieder zu seiner alten Stellung und Bedeutung.Im März 1808 erschuf er nämlich einen mit Lehensgütern, feudalenTiteln und Wappen ausgestatteten Erbadel, und erneuerte in Frank-reich den Unterschied zwischen adeligem und bürgerlichem Stande undRechte. Die höchste Rangstufe wurde den Großwürden - Trägernzugetheilt. Diese erhielten den Titel Fürsten und mußten durch-lauchtigste Hoheit (Me8se sörönissime) angeredet werden; ihreältesten Söhne aber hießen, wenn der Vater für sie ein Majoratvon zweimalhunderttausend Franken jährlicher Einkünfte stiftete, Her-zöge, ihre jüngeren Söhne bei entsprechenden Majoraten Grafen,Barone und Ritter. Die zweite Adelsklasse bestand aus den Mi-nistern, Senatoren, Staatsräthen, Präsidenten des gesetzgebendenKörpers und Erzbischöfen. Diese waren vermöge ihrer StellenGrafen, und ihr Titel ging nach dem Rechte der Erstgeburt aufihre Söhne über, wenn sie denselben ein Majorat von dreißigtausendFranken Einkünften stifteten. Den Präsidenten der Wahl-Collegienund der höheren Gerichtshöfe, den General-Prokuratoren der Letzte-ren, den Bischöfen und den Maires von 37 Städten wurde derTitel Baron verliehen, welcher auf ihre Erstgeborenen forterbte,falls für sie ein Majorat von fünfzehntausend Franken geschaffenwurde. Auf die Barone folgten die Mitglieder der Ehren-Legion,welche den Titel Ritter erhielten, und denselben vermittelst derStiftung eines Majorats von dreitausend Franken vererben konnten.

Schloffer'S Weltgesch.f.d.L.V.xvm. 11