Holland. Einverleibung tu Frankreich. 259
schickte den spitzbübischen Lieferanten Ouvrard nach England fundnun brachen die Engländer wieder ab. Auch Talleyrand nahm,wenn man den Memoiren eines Mannes wie Ouvrard trauen darf,an dieser Intrigue Theil. Napoleon war sehr unwillig, ließ Ouvrardverhaften, und entfernte mehrere Monate später Fouchö von dem' Polizei-Ministerium. Die Einverleibung Holland's schob er aber
immer noch auf, weil er der Hoffnung nicht entsagte, vermittelst derüber diesem Lande schwebenden Gefahr England zu Unterhandlungenzu bewegen. Er schloß deshalb im März 1810 sogar einen Ver-trag mit seinem Bruder.
In diesem Vertrage trat Louis alles Land auf der linken Seiteder Waal und Maas an Frankreich ab, unterwarf sich allen auchnoch so drückenden Vorschriften über Schifffahrt und Handel, undgab zu, daß Oudinot's Corps die holländische Küste besetze. Erkehrte hierauf, da er nach dem Abschlüsse dieses Vertrages wenigerbeobachtet wurde, nach Holland zurück, fand aber fast sein ganzesLand von den französischen Soldaten überschwemmt, deren Anführernoch dazu ohne alle Rücksicht auf ihn und seine Minister gebot.* Louis wurde nach seiner Rückkehr auf jede Art gekränkt und ge-quält, bis endlich Napoleon im Mai einen Streit, den der Kutscherseines Gesandten mit einem Amsterdamer Bürger hatte, als Ver-wand benutzte, um an seinen Bruder einen so beleidigenden Briefzu schreiben, daß Louis entweder sein Reich dem Kaiser überlassenoder einen erfolglosen Kampf mit demselben versuchen mußte. DerKönig wählte natürlich das Erstere. Er legte zu Gunsten seinesältesten Sohnes die Krone nieder, entfloh am 1. Juli aus Holland,begab sich nach Östreich und nannte sich fortan Herzog von St.Leu. Durch ein kaiserliches Decret vom 9. Juli ward hieraufHolland mit Frankreich vereinigt. Napoleon ernannte seinen ehe-maligen Collegen im Consulat, den alten, guten, im Grunde giron-distisch gesinnten Lebrün, welcher einfach und anspruchslos geblie-ben war, zum General-Gouverneur des Landes, aber blos damit> die Holländer durch den Glanz, mit welchem er denselben umgab,für den Verlust eines Hofes entschädigt würden. Eigentliche Machterhielt Lebrün nicht. Diese war vielmehr nur bei dem Oberbefehls-haber Oudinot zu finden, welcher in Holland ein ähnliches Re-giment führte, wie Davoust in Deutschland. Die Präfecten der
17 "