Band 
[Achtzehnter und neunzehnter Band.]
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Frankreich. Sturz Napoleon's im Jahre 1814 . 4tzg

Im Vertrage von Fontainebleau leistete Napoleon auf den fran-zösischen Thron Verzicht; dagegen ward ihm und seiner Gemahlindie kaiserliche Würde, seinen Verwandten derPrinzen-Titel vorbehalten,und außerdem nicht nur ihm selbst die Insel Elba und seiner Ge-mahlin das Herzogthum Parma mit Piacenza und Guastalla alssouveraines Besitzthum, sondern auch ihm und seiner Gemahlin jeeine Million jährlicher Einkünfte aus dem französischen Staatsschätzezugestanden. Ein anderer Artikel des Vertrages versprach ihm fürdie Insel Elba den Schutz der Alliirten gegen die Barbaresken,d. h. .mit anderen Worten, es ward den Engländern das Recht vor-behalten, Elba von der See aus zu beherrschen. Der ersten GemahlinNapoleon's wurde ein Einkommen von einer Million, seinen übrigenVerwandten eine Summe von zusammen dritthalb Millionen jährlich,sowie einer Anzahl von Generalen und Dienern Napoleon's eineGratifikation von zwei Millionen zuerkannt; diese Bestimmungenwurden jedoch nachher von den Bourbons nicht ausgeführt. Fürden Vice-König Eugen wurde ausgemacht, daß er eine paffendeVersorgung außerhalb Frankreich's erhalten solle. Aus den übrigenBestimmungen des Vertrages von Fontainebleau heben wir nochfolgende hervor: Napoleon solle von zwölf- bis fünfzehnhundertMann der Garde bis ans Meer begleitet werden, die Überfahrtnach Elba auf einer Korvette, welche sein Eigenthum blieb, machenund vierhundert Mann der Garde mitnehmen und behalten dürfen.Alle ihn begleitenden Franzosen sollten, bei Verlust des französischenBürgerrechtes, innerhalb dreier Jahre von Elba zurückkehren. Seinepolnischen Truppen endlich sollten mit Waffen und Gepäck nachPolen zurückkehren, aber ihre Orden und Pensionen behalten.

Die provisorische Regierung Frankreich's trat dem Vertrage vonFontainebleau schon am 11. April bei. Ludwig XV!Il., welcher da-mals noch in England war, that dies nicht früher als am 31. Mai,und zwar erst in Folge des dringenden Verlangens der alliirtenMächte und nur in der Art, daß er die Beitrittserklärung der pro-visorischen Regierung bestätigen ließ. England hatte sich an demAbschlüsse des Vertrages nicht unmittelbar betheiligt, und gab am17. April blos eine einfache Beitrittserklärung. Selbst diese ward,um nicht den Kaiser-Titel Napoleon's, den die Engländer ihm stetsversagt hatten, noch nach seiner Abdankung anzuerkennen, auf die-