Band 
[Achtzehnter und neunzehnter Band.]
Seite
416
JPEG-Download
 

416

Geschichte der neuere» Zeit.

Dies Alles lautete vortrefflich; es war aber nicht ernst und ehr-lich gemeint, wie schon aus der Art der Entstehung des Freiheits-briefes von St. Ouen und noch deutlicher daraus hervorging, daßgleich anfangs die alten Personen, Sitten, Manieren und Ceremo-nien zurückkehrten. Auch würde die Ausführung der gegebenen Ver-sprechungen noch lange hinausgeschoben und die Hauptpunkte der-selben wieder zurückgenommen worden sein, wenn nicht Lalleyranddie Unterhandlungen über den Frieden zu dem Zwecke verlängerthätte, damit Kaiser Alexander noch während der Berathungen überdie neue Constitution in Paris anwesend sei. Erst am 18. Maiwurde die mit der Abfassung eines Entwurfes beauftragte Commis-sion ernannt. Sie bestand aus je neun Mitgliedern des Senatsund des gesetzgebenden Körpers und aus vier königlichen Commis-sären, nämlich aus dem Kanzler Dambray, dem Abbe Montes-quieu, dem Post-Director Ferrand und dem General-Directorder Polizei Beug not. Der zuerst Genannte, ein ehemaliger Ge-neral-Advokat des Parlaments und steifer Feudal-Jurist, war Prä-sident der Commission. Die Berathungen dauerten nur sechs Tage(vom 22. bis 27. Mai), weil, wie män sagt, Alexander fest daraufbestand, daß die Verfassung vor seiner Abreise fertig sein müsse.Die königlichen Commissäre sorgten so viel als möglich für die prak-tische Unschädlichkeit der Sätze des Freiheitsbriefes. Außerdem muß-ten sie auch noch ein Mittel ausfindig zu machen, durch welchesder König in den Stand gesetzt wurde, nöthigenfalls so zu verfahren,als wenn keine Verfassung vorhanden wäre. Sie rückten nämlich inden Entwurf den Satz ein, daß der König die nöthigen Ordonnanzennicht blos, was in der Ordnung war, zum Behufe der Ausführungder Gesetze, sondern auch im Interesse der Sicherheit des Staates(ü In sürets cls I'etut) zu erlassen habe. Auf den 4. Juni wurdendie gesetzgebenden Behörden zur Berathung des Entwurfes einbe-rufen, aber nicht die bisherigen (Senat und gesetzgebender Körper),sondern die im Entwürfe vorgeschlagenen beiden neuen Behörden,welche man die Pairs-Kammer und die Deputirten-Kammerbenannt hatte. Die Letztere bestand einstweilen, wie vorher, aus denMitgliedern des gesetzgebenden Körpers; nur ein einziger Mannmußte zurücktreten, weil er für den Tod Ludwig's XVl. gestimmthatte, oder mit anderen Worten, weil er zu jenen Männern gehörte,