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Jahreszeiten.
Wendigkeit, einen Monat einzuschalten, vielleicht nach der nochnicht weit genug vorgerückten Reife der Gerste bestimmt wurde.In der spätem Zeit ward eine bestimmtere Regel der Einschal-tungen eingeführt und der Anfang des Jahres sechs Monate spä-ter, nämlich mit dem Anfänge des Monats Tischri (meistens imSeptember) angenommen. Der Schaltmonat wird aber nicht amEnde des Jahres, sondern gegen das ehemalige Ende desselben,welches sich mit dem Monate Adar schlofs, eingeschaltet, dochbemerkt Ideleii, dafs nicht der im Schaltjahre auf den MonatAdar folgende Keadar als Schaltmonat anzusehen sey, sondernvielmehr jener erste Adar. Die Monate haben theils 30, theils29 Tage , und zwar findet dieses in den regidmcfsigen Gemein-jahren so statt, dafs 30 und 29 Tage abwechselnd Vorkommen,in den regelmäfsigen Schaltjahren kommt ein 30tägiger Sclialt-monat hinzu; aber um die möglichste Uebereinstimmung mitdem Monde zu erhalten, bekommt zuweilen der Monat Mar-chesvan (der zweite des Jahres) 30 Tage, wodurch das Jahr einüberzähliges wird, und zuweilen wird dem Kisleu ein Tag ge-nommen , wodurch es ein mangelhaftes wird. Das regelmälsigeGemeinjahr hat 334, das überzählige 353, das mangelhafte 353Tage, ln jedem Cyklus von 19 Jahren sind die Jahre 3, 6, 8,11, 14, 17, 19 Schaltjahre, und man findet die Schaltjahre,wenn man die jüdische Jahrzahl, die sie von Erschaffung derWelt an gerechnet annehmen, mit 19 dividirt, wo nämlichdiejenigen Jahre Schaltjahre sind, welche die eben erwähntenReste lassen. Die Regeln, nach welchen die ungleiche Länseder Gemeinjahre bestimmt wird, giebt Ideleii vollständig an,da sie aber nicht eigentlich auf astronomischen Gründen beru-hen , so sey es mir erlaubt, sie hier zu übergehen 1 . B.
J a h r e s z e i t e n.
Qualuor tempora anni ; 1 e s Saisons; the seasons.Jahreszeiten heifsen diejenigen Abtheilungen des Jahres, welchedurch die ungleiche Tageslänge, durch die Verschiedenheit vonWärme und Kälte, durch bestimmte Ungleichheit der Witte-rung, durch das Ausbrechen der Blätter oder ihr Abfallen und