Band 
[Fünfter Band. H - K.]
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Inflexion des Lichtes.

Freskei, hat diese Formel gepriift, indem er bei unglei-chen Oeffnungen den Ort des leuchtenden Punctes und des Mi-krometers zu Abmessung der Farbenerscheinungen so anbrachte,wie es die Formel fordert, und wirklich gleiche Farbenstreifenerhielt. Aber an diese leichtern Folgerungen, welche zur Be-stimmung der Gesetze der Beugung des Lichtes dienen, knüpftFuessel noch einige schwierigere Untersuchungen. Wenn wirdas Phänomen genau wollen kennen lernen, so müssen wirfür jeden einzelnen Tunet die Intensität der vermöge der ver-schiedenen Wellen dorthin gelangenden Erleuchtung berechnenkönnen. Jedes Elementartheilchen der von C ausgegangenen162 Welle bringt eine den Punct P treffende Oscillation hervor, undwenn wir den fast als gerade anzusehenden Bogen MZ = z,

Zz = dz nennen.

gesehen haben, Zu = 4

CM = a, PM = b, so ist, wie wir oben(a -f- b)

—-—“2 also, wenn eine Wellenlängeab 0

= H ist, so wird -j

z* Ta + b)abk

die Anzahl von Wellen und Wel-

lentheilen geben, welche auf diesem Abstande Raum hat, unddie Wirkung der Welle ist eine solche periodische Function die-ser Gröfse, dafs sie für das Stück d z als aus zwei Theilen

d z . Sin.■

(a + b)

und dz Cos.“

'■(z±b)

2 abü. 2 a b A

unter rechtem Winkel zusammentreffend angesehen werdenkann *); die gesammte Wirkung aller vom Bogen z herrührendenWellen ist daher ==

Diese Integralen müssen von M bis zu den Grenzen, wo sichdie die Lichtstrahlen aufhaltenden Schirme befinden, genom-men werden.

Wendet man dieses auf die verschiedenen hiervorkommen-den Fälle an, so findet sich Folgendes. Erstlich, wenn mandie Erleuchtung innerhalb der Grenze des Schattens eines dieSonnenstrahlen auffangenden breiten Körpers sucht, so nimmt

*) Die Herleitang dieser beiden zugleich eintretenden Wirkungen(Anu. XI. 257. 286.) ist mir nicht so klar, dafs ich sie in wenigWorte zu fassen wüfste, ich verweise daher lieber auf das Originalselbst. Auch Foisson ist mit dieser Theorie nicht ganz zufrieden.Vergl. Ann. de Ch. et Ph. XXII. 250. XXIII. 32. 113.