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Kalender.
Gregorianischen Kalender mit I bezeichnet 1 ; im nächsten Jahreist derMond am 1. Jan. 12 Tage alt, die Epakte ist Xll, und am19. Jan , 17. Febr. u. s. w. treten Neumonde ein; dipseTage sindmit Xll bezeichnet, und alle mit XII bezeichneten Tage gebendurchs ganze Jahr dieNeumonde des Jahres an, dessen Epakte XIIist. So findet es für alleEpakten statt. Indem nämlich vom 1. Jan.,der mit * bezeichnet ist, an, die Zahlen XXIX am 2. Januar,XXVIII am 3. Jan. geschrieben werden und so -fortgefahren wird,erhält man zum Beispiel für die Epakte IV den ersten Neumondam 27. Januar und so ferner. Bei diesem Kückwärtszählen hatder 31- Jan. wieder *, der 1. Febr. XXIX, aber da im Monden-wechsel Monate von 30 und 29 Tagen wechseln, so mufs indieser zweiten Zahlenfolge ein Tag ausfallen, daher setzt manauf den 5. Febr. XXV. XXIV, auf den 6- Febr. XXIII und soferner. So erhält der 1. März und der 31* März *, der 5. Apr.XXV. XXIV, der 29- April *, der 29- Mai «, der 3. Juni XXV.XXIV, der 27- Jon. und 27. Jul. *, der 1. Aug. XXV. XXIV,der 25. Aug. und 24. Sept. *, der 29. Sept. XXV. XXIV, der23. Oct. und 22- Nov. *, der 27» Nov. XXV. XXIV, der 21.Dec. *, und mit XX am 31. Dec. schliefst sich das Jahr 2 , dasist in demjenigen Jahre, welches am 31. Dec. einen Neumondhat, war die Flpakte XX, sie ist also im nächsten Jahre (stattXXXI, wie ihr Wachsen um elf fordern würde) = I, oder derMond am Neujahrstage 1 Tag alt. Dals für jene Doppelzahl, diean irgend einem Tage zu setzen war,-gerade XXV. XXIV gewähltworden, ist willkürlich. Mit dieser Epakten - Anordnung wärejedoch nicht viel gewonnen , wenn man sie immerfort nach dem19jährigen Cyklus gleichmäfsig wechseln liefse; aber die Rück-sicht auf die Abweichung des wahren Mondlaufes von dem 19-jährigen Cyklus macht, so wie die Veränderung der Einschal-tung an den Secularjahren , das eigentliche Verdienst der vonLinus angegebenen und von Gheoohius XIII. angenommenenVerbesserung aus. In dem früher geltenden Mondcirkel traf fürdas erste Jahr des Cyklus ein Neumond auf den 23. Jan., alsofür das zweite auf den 12. Jan., für das dritte auf den 1. Jan.und so ferner. Da durch die Weglassung von 10 Tagen im Jahre
1 S. den immerwahr. Kal. am Schlüsse dieses Art.
2 Der diesem Art. angehängte immerwährende Gregorianische Ka-lender zeigt dieses noch besser.