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[Zweiter Band.]
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Cap, 37. Frankreich.

roi

überall zu Bestreitung der Gerichtsunterhaltungdienten, so daß selbst Ludewig der Heilige sich nichtscheute, die Vogteien zu verpachten.

Von dem an ersetzten die Parlamentsschlüffe dierücken der veraltercen, mangelhaften Gesetze; Jo-hann von Montlucsammelte die Olim (dieältestenProtokolle). Die Könige erhoben das Ansehen desParlamentes als das ihrige; gern gestatteten sie sei-ner Weisheit, über Missive und allen Schein frem-den Einflusses sich öffentlich hinaus zu setzen; eben wiedie besten Kaiser den bloß durch sie mächtigen Senatehrten. Billig hielten die großen Staatsmänner,Macchiavelli und Sarpi, *) das Parlament fürGrundfeste der französischen Verfassung: indem durchdiese Einrichtung der Herr der Waffen und Geldesnicht schien auch Herr der Gesetze zu seyn.

In Ansehung der Justiz arbeitete Philipp in demSystem seiner Väter; über das Eigenthum der Un-terthanen erlaubte er sich mehr als sie. Außer demErtrag der Domanialgüter erbte er von seinen Vor-fahren die Mauthen, Lehenserkenntlichkeiten (be-sonders bei Vererbung eines Lehens auf Nebenli-nien, oder wenn es verkauft wurde), Gerichtsein-känste und Freilaffungsgelder. Er nöthigte die Leib-eigenen derDomanialgüter, sich frei zu kaufen, odersonst eine Steuer zu bezahlen; gern verwandelte er

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