20g XVII. B. Uebergang auf die neue Gestaltung der Dinge.
ordnen, daß das Parlament das ganze Jahr bei- übesammenbleibe; ein andermal wollte er, daß es sich dienie wieder trenne, bis neue Räthe für das nächste schebestimmt seyen. Liefen Ursprung nahm das Par-lament , der Rath des obersten Königsgerichts, dasden König selber unmittelbar vorzustellen hatte.
Die Parlamentsmeister (die Präsidenten) zählten ^dieStimmen, nicht nach der Mehrheit, sonderndem P,Gewichte der votirenden Räthe, und waren, mäh-rend der Vacanzen, die einigen Richter. Prälatensaßen dabei, bis Philipp der Lange, des Schönen ! ^Sohn, sie in den geistlichen Wirkungskreis*) be- ^ xh,schränkte. Richtende Räthe **) wurden aus dem ^ MAdel, referirende ***) aus den Rechtsgelehrten ge- Knommen; die Zahl war unbestimmt. Gewählt wur- zj,den sie durch den Eanzlar, durch die drei Parla- nimentsmeister und zehn königliche Deputirte. Mansah darauf, Räthe aus verschiedenen Provinzen z» »wählen, auf daß das Herkommen einer jeden besserbeobachtet werde. Aber die Wahl wurde bald nnr 'Bestätigung, es wurde festgesetzt, daß kein Amt ,'erlediget wird, anders als freiwillig, oder durchEntsetzung, oder den Tod. Ganz ohne Entgeld ^wurde nicht gerichtet, weil die Gerichtssporteln ^
eiso
*) Deurs sxiritualiles.
**) Lonseillerg ju^eurs.
***) Lonselllers raxporteure,